Abmahnung von Hogan Lovells und BOARDRIDERS IP wegen Marke Element erhalten?

Aktuell haben wir eine Abmahnung von Hogan Lovells International LLP aus Hamburg erhalten, die die BOARDRIDERS IP HOLDINGS, LLC in ihren rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Das Unternehmen ist Inhaberin verschiedener bekannter Marken, unter anderem auch der Marke „ELEMENT“.

Wir kennen die Abmahnung bereits und können Ihnen daher eine optimale Vertretung anbieten. Unsere erste Einschätzung ist kostenlos.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Hogan Lovells & BOARDRIDERS IP HOLDINGS, LLC?

Gegenstand der Abmahnung der BOARDRIDERS IP HOLDINGS, LLC ist ein Verstoß des abgemahnten Unternehmens gegen Markenrechte. Konkret soll die Adressatin der Abmahnung in ihrem Onlineshop Produkte wie Handtücher und Taschen unter der in ihrem Namen angemeldeten Marke vertrieben haben. Der Rechtsvertreter von Hogan Lovells führt in dem vorliegenden Schreiben zunächst zahlreiche Einträge und Artikel an, um die allgemeine Bekanntheit der Marke „ELEMENT“ zu unterstreichen. Diese sei für seine Mandantin sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen als Unions-Wortmarke eingetragen.

Durch den Vertrieb der Produkte unter dem Zeichen „ELEMENT“ habe das abgemahnte Unternehmen damit Markenrechte der BOARDRIDERS IP HOLDINGS, LLC aus Art. 9 Abs. 2 lit. b, Abs. 3 lit. a, lit. e UMV verletzt.

 

Welche Ansprüche machen Hogan Lovells für ihre Mandantin geltend?

Die BOARDRIDERS IP HOLDINGS, LLC fordert durch ihren Rechtsvertreter

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung (dem Schreiben als Muster angehängt)
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung bzgl. Herkunft und Vertriebsweg der Waren
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren

 

Welche Reaktion wird auf eine solche Abmahnung empfohlen?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. Sie können unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail oder durch unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend.

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne Vorprüfung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem von Hogan Lovells mit der Sache beauftragten Rechtsvertreter lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass hier eine Übervorteilung der Mandantin der Kanzlei oder nachteilhafte Einlassungen des Abgemahnten zu befürchten sind.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. Weitere hilfreiche Tipps: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

 

 

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