Abmahnung von Harley Davidson Harley-Davidson Motor Company, Inc. / Grünecker

Wieder einmal wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company, Inc. vorgelegt. Harley-Davidson Motor Company, Inc. wird erneut von der Kanzlei Grünecker vertreten. Wir kennen die Abmahnung bereits und können betroffenen Unternehmern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer und wir melden uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung umgehend bei Ihnen zurück.

Abmahnung von Harley-Davidson Motor Company, Inc. – worum geht es?

In der aktuellen und den uns bereits vorliegenden Abmahnung geht es um die Verletzung von Markenrechten der Firma Harley-Davidson Motor Company, Inc.. Aktuell geht es mal wieder Metallschilder, welche ohne Zustimmung der Firma Harley-Davidson Motor Company, Inc. mit Marken von Harley-Davidson versehen wurden. Die Marken genießen dabei Schutz auch für Metallschilder. Eine Markenrechtsverletzung kann daher nicht ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene nicht nachweisen kann, dass die Schilder ursprünglich von Harley Davidson stammen bzw. mit der entsprechenden Zustimmung in der Verkehr gebracht wurden. Es wird von dem Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung Auskunft, Schadenersatz sowie die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 500.000 € geltend gemacht.

 

Wie sollten betroffene Anbieter auf die Abmahnung von Harley Davidson und Grünecker reagieren?

Für die Empfänger markenrechtlicher Abmahnungen haben wir eine Übersicht den wichtigsten Verhaltenstipps erstellt:

Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Unsere Verhaltenstipps:

  •        Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •        Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •        Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •        Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

In Bezug auf die Unterlassungserklärung raten wir von einer vorschnellen Unterzeichnung ab. Selbst wenn ein Verstoß unstreitig sein sollte, sollte die Erklärung umfangreich modifiziert werden. Wurde Ihnen die rechtsverletzenden Ware sogar von einem gewerblichen Anbieter verkauft, stehen Ihnen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen Ihren Lieferanten zu. Auch das sollte frühzeitig geprüft werden.

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Markenrechts tätig.

Wir kennen den Gegner bereits seit 2017 und haben vielfach über die Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-h-d-u-s-a-llc-harley-davidson-und-gruenecker-188983.html

Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30 oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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