Abmahnung von der Yarn Studios GmbH wegen Marke King 01 und Queen 01

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Yarn Studios GmbH und den Rechtsanwälten Busekist Winter & Partner wegen angeblicher Verletzung der Marken King 01 und Queen 01vorgelegt.  Die Yarn Studio GmbH ist Inhaberin der Marken King 01 und Queen 01.  Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass die Marken der Yarn Studios GmbH verletzt habe, indem er unter der Bezeichnung King 01 und Queen 01 Angebote im Onlinehandel vorgehalten habe.

 

Was wird im Rahmen der Abmahnung von der Yarn Studios GmbH und Busekist Winter & Partner verlangt?

Es handelt  sich um eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung im Internet. Die Rechtsanwälte von Busekist Winter & Partner verlangen die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Ferner wird Auskunft verlangt. Es sollen u.a. Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer genannt werden. Der betroffene Anbieter solle sich zudem verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € zu zahlen. Die Rechtsanwälte Busekist Winter & Partner machen zudem Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 30.000 € geltend.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt immer von dem konkreten Fall und die Art und Weise der angeblich markenrechtsverletzenden Benutzung ab. Die Benutzung eines Zeichens als „Fun-Spruch“ kann z.B. trotz Markenschutzes keine Markenverletzung darstellen. Allerweltsbegriffe oder beschreibende Begriffe sind zudem nicht schutzfähig und könnte mit einer Löschung angegriffen werden, wenn sie es entgegen der tatsächlichen Bedeutung dennoch ins Markenregister geschafft haben. Auch Inhaber älterer und identischer Marken oder  Unternehmenskennzeichen sind nicht verpflichtet, auf eine Benutzung zu verzichten.

Wie sollte man auf eine markenrechtliche Abmahnung reagieren?

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte immer ernst genommen werden. Wir empfehlen, dass Sie die Abmahnung einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz übergeben und eine Überprüfung beauftragen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Wir bieten betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns diese gerne per E-Mail oder Fax übersenden oder nutzen Sie unser Direkthilfe Formular – Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Darüber hinaus sollten betroffene Unternehmen immer folgende Verhaltenstipps beachten:

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