Abmahnung von der KH Mediengruppe GmbH und Rechtsanwalt Mirco Lehr wegen Marke AMK

Aktuell erreichte uns eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH und Rechtsanwalt Mirco Lehr wegen der angeblichen Verletzung der Marke AMK durch den Vertrieb von Bekleidung. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von der KH Mediengruppe GmbH und Rechtsanwalt Mirco Lehr wegen der angeblichen Verletzung der Marke AMK erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Fachanwalt und Anwalt für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an die folgende E-Mail Adresse: info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück!

Was ist Gegenstand der Abmahnung von der KH Mediengruppe GmbH wegen der Marke AMK

Die KH Mediengruppe GmbH, vertreten durch ihre Anwälte, fordert von unserem Mandanten die Unterlassung der unberechtigten gewerblichen Nutzung der geschützten Marke „AMK“. Die Marke ist sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen und wird seit 2022 von der KH Mediengruppe lizenziert. Sie ist berechtigt, die Marke zu verwenden und gegen Verletzungen vorzugehen.

Die Marke „AMK“ ist für mehrere Warenklassen in Europa registriert, insbesondere für Textilien. Lizenzgeber ist ein (angeblich) renommierter Modedesigner. Die KH Mediengruppe wurde autorisiert, Markenrechtsverletzungen eigenständig zu verfolgen.

Die KH Mediengruppe hat festgestellt, dass der Adressat der Abmahnung die Marke „AMK“ identisch und ohne Genehmigung für Bekleidungsartikel verwendet. Dies verletze § 14 MarkenG, da die Herkunfts- und Werbefunktion der Marke beeinträchtigt sei. Die unrechtmäßige Nutzung führt zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Lehr macht diese Ansprüche wie folgt geltend:

  •     Unterlassung: Der Adressat wird aufgefordert, die Nutzung der Marke einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
  •     Schadensersatz und Auskunft: Die Gegenseite verlangt detaillierte Angaben über den Umfang der Markennutzung, einschließlich Verkaufszahlen, Umsätze, Werbemaßnahmen und Designs.
  •     Vernichtung und Rückruf: Die Rücknahme und Zerstörung markenverletzender Produkte wird gefordert.

Für die entstandenen Rechtsanwaltskosten (2.002,41 EUR) sowie einen pauschalen Schadensersatz von 1.974 EUR wird Ersatz verlangt. Bei Fristversäumnis wird ein gerichtliches Verfahren angedroht, das höhere Kosten nach sich ziehen kann. Zusätzlich wird auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Markenrechtsverletzung hingewiesen (§ 143 MarkenG).

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Der Abgemahnte wird zur Einstellung der Nutzung der Marke „AMK“, zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und zur Begleichung der entstandenen Kosten aufgefordert, um gerichtliche Schritte und weitere Konsequenzen zu vermeiden.  Unser erster Rat lautet:  Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Betroffene sollten zudem einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der markenrechtlichen Abmahnung beauftragen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke “AMK ” erhalten haben, sollten Sie daher folgende Tipps beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  •     Fachanwalt kontaktieren

Wir kennen die Gegner und das Vorgehen bereits und können Ihnen daher eine optimale Verteidigung anbieten. Wir haben bereits über die Abmahnung berichtet. Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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