Abmahnung und Klage von Sky Deutschland Fernsehen Gmbh & Co KG: Wir vertreten derzeit in mehreren Angelegenheiten Mandanten gegen Sky Deutschland.
Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen die Fachanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Fachanwalt für IT-Recht, kennt die Abmahnung und Gegner bereits und kann Ihnen eine optimale Beratung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Die häufig knapp bemessenen Fristen werden dadurch sicher gewahrt.
Abmahnung von Sky Deutschland – Was ist der Vorwurf?
Allen vertretenen Angelegenheiten liegt der Vorwurf seitens Sky Deutschland zugrunde, dass der Abgemahnte eine (Fußball-) Sendung, an welcher Sky Deutschland die Rechte zu haben behauptet, in einem gewerblichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich ausgestrahlt haben soll, ohne die hierfür erforderliche Lizenz zu besitzen. Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Bei den Abgemahnten handelt es sich zumeist um Inhaber von Gaststätten, Grills, Shisha-Bars o.ä.
22 UrhG lautet:
Das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und der Wiedergabe von öffentlicher Zugänglichmachung ist das Recht, Funksendungen und auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhende Wiedergaben des Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. § 19 Abs. 3 gilt entsprechend.
Eine maßgebliche Frage ist demgemäß regelmäßig, ob die (Fußball-) Übertragungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden oder doch nur im privaten Rahmen ausgestrahlt wurden. Um eine öffentliche Ausstrahlung nachzuweisen, entsendet Sky Deutschland Kontrolleure, die versuchen, Zutritt zu den fraglichen Räumen zu erhalten und dort auch Bestellungen aufzugeben.
Die Kontrolleure fertigen Protokolle und Lichtbilder, aus denen sich der Besuch und die öffentliche Ausstrahlung ergeben soll. Das Vorgehen der Kontrolleure ist hier des Öfteren Gegenstand sehr kritischer Auseinandersetzungen gewesen. Trotz der scheinbaren Beweiskraft dieses Vorgehens ist es Sky Deutschland keinesfalls immer vor Gericht gelungen, den erforderlichen Nachweis für die Öffentlichkeit zu erbringen. Im Gegenteil gibt es Anlass, das Verhalten der Kontrolleure, die ggf. auch ein Eigeninteresse haben, kritisch zu hinterfragen.
In einem von uns gerichtlich vertretenen Fall wurde bspw. ein Fernsehsignal auf einer privaten Feier in den Räumen einer Gaststätte ausgestrahlt. Geladen waren nur Verwandte und enge Freunde. Im Fenster hing ein „heute geschlossen“-Schild. Vor der Tür stand ein Türsteher, um nicht geladene Gäste zurück zu weisen. Ein klar privater Rahmen also. Der Kontrolleur schaffte es dennoch, sich Zutritt zu verschaffen – nvermutet wird eine Toilettenpause des Türstehers – um im Innern die Lichtbilder zu fertigen. Sky Deutschland scheiterte mit seiner Klage, denn natürlich führt das Überwinden von Sicherungen nicht dazu, dass eine private Party zu einer öffentlichen Veranstaltung „umgewidmet“ wird. Es lohnt daher ein kritischer Blick auf den Vortrag von Sky Deutschland.
Wie sollte man auf Abmahnungen von Sky Deutschland reagieren?
Abmahnungen von Sky sind selbstverständlich -natürlich so gut wie alle Abmahnungen- ernst zu nehmen. Die eingeforderte Unterlassungserklärung bindet den Unterzeichnenden durch das Beugemittel „Vertragsstrafe“ zumindest 30 Jahre, die Zahlungsforderungen sind hoch.
Wir raten davon ab, die Angelegenheit selbst zu verteidigen. Die Prüfung, ob tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, ist keineswegs leicht und ohne tiefere Kenntnisse kaum mit der erforderlichen Sicherheit durchzuführen. Eine ggf. abzugebende Unterlassungserklärung sollte modifiziert werden.
Auch die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten dürften kaum einem Abgemahnten vollständig klar sein. Ein Gespräch mit den Rechtsvertretern von Sky Deutschland verbietet sich eigentlich schon angesichts des vollkommen unterschiedlichen Kenntnisstands in puncto Urheberrecht („Waffengleichheit“). In solch einem Gespräch können schnell und ungewollt Aussagen getätigt werden, die dem Abgemahnten nachträglich entgegen gehalten werden können und die Verteidigung erschweren.
Auch wir empfehlen daher
- Keine eigene direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
- Unbedingt die (meist kurzen) Fristen beachten
- Den anliegenden Entwurf der Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
- Ich stehe Ihnen gerne für ein kostenloses und für Sie unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und mehrfacher Vertreter gegen Sky Deutschland in der Vergangenheit kenne ich Ihre Lage, die Rechtslage und den Gegner und kann Ihnen auf Grundlage konkreten Umstände den für Sie günstigsten und den entsprechend Ihres Interesses passenden Weg zeigen.