Abmahnung Ralph Lauren / UNIT4 IP | Ralph Lauren Bekleidung

Heute wurde uns eine Abmahnung der UNIT4 IP / Ralph Lauren wegen Verletzung der Marken „Polo“ und „Polo Ralph Lauren“ vorgelegt.  Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma The Polo / Lauren Company L.P. New York, USA. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Stolz Stelzenmüller Weiser Grohmann PartG MMB, die unter dem Zeichen UNIT4 IP firmiert.

 

Abmahnung von UNIT 4 IP – worum geht es?

Gegenstand der Abmahnung der UNIT4 IP ist der angebliche Vertrieb gefälschter Ralph Lauren Bekleidungswaren und damit eine Markenrechtsverletzung. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines Testkaufs festgestellt wurde, dass die Bekleidung ohne Zustimmung der Markeninhaber mit den Zeichen „Ralph Lauren“ versehen wurde. Es wird ferner mitgeteilt, dass der Markeninhaberin aufgrund des Vertriebes dieser gefälschten Markenprodukte umfangreiche Ansprüche, insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz-, Vernichtungs- und Kostenerstattungsansprüche zustehen würden.

Die UNIT4 IP Rechtsanwälte fordern im  Rahmen der Abmahnung „zunächst“ die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Das „Zunächst“ weist darauf hin, dass – nach Abgabe der Unterlassungserklärung – weitere Ansprüche geltend gemachten werden. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz. Erstaunlich ist zudem, dass die Abmahnung der UNIT4 IP keine weiteren Angaben zu dem getätigten Testkauf enthält (Produktname/ Produktkategorie).

 

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung UNIT4 IP / Ralph Lauren

Unternehmen, die mit Vorwurf konfrontiert werden, gefälschte Ralph Lauren Bekleidungswaren angeboten zu haben, ist zu raten, die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) überprüfen zu lassen. Es ist nicht ratsam, die Unterlassungserklärung uneingeschränkt abzugeben. Des Weiteren stehen den Unternehmen und Empfänger der Abmahnungen in der Regel Regress- bzw. Schadenersatzansprüche gegen den eigenen Lieferanten zu. Hier ist es wichtig, diese frühzeitig aufzufordern, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die eigenen Ansprüche geltend zu machen.

Als Markenanwälte beraten und vertreten wir Mandanten bundesweit in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrener Markenanwalt.  Sie haben Fragen zu einer Abmahnung wegen Markenverletzung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail an: info@wd-recht.de. Weitere nützliche Hinweise finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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