Markenrecht: versuchter Import von gefälschten Nike-Schuhen. Das Unternehmen Nike International Ltd. wird in einer aktuellen Abmahnung von der Kanzlei Dentons vertreten. Grund für die Abmahnung ist der versuchte Import von gefälschten Nike-Schuhen, dem Betroffenen wird in der Abmahnung eine Markenrechtsverletzung angelastet. Nike ist Inhaber einer großen Anzahl von Wort- und Bildmarken, die national sowie international registriert sind. Wegen des Umfangs des versuchten Imports geht Dentons nicht davon aus, dass die aus China stammenden Fälschungen für den persönlichen Bedarf des Betroffenen vorhergesehen waren. Ob dieser wusste, dass die Schuhe gefälscht waren oder nicht, spielt für die entstandenen Ansprüche von Nike keine Rolle, erklärt Dentons in der Abmahnung weiter. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, stellt Dentons in der Abmahnung folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Vernichtung der möglicherweise übrigen Fälschungen
- Kostentilgung von 1.202€ (Gegenstandswert: 25.000€)
Die Rechtsanwältskanzlei Dentons erwähnt außerdem, dass bei Kennzeichenrechten, die über Jahre intensiv genutzt werden, Gegenstandswerte von bis zu 300.000€ vorkommen.
Sie wurden markenrechtlich abgemahnt? Reagieren Sie!
Auch bei markenrechtlichen Abmahnungen sollten sich Abgemahnte umgehend an einen Fachanwalt wenden. Dieser kann nämlich Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überprüfen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Grundsätzlich gilt, dass geforderte Unterlassungserklärungen nicht direkt unterzeichnet werden sollten. Weitere Informationen unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, schicken Sie uns hierzu einfach ein Fax oder eine E-Mail. Wir werden Sie zeitnah kontaktieren.
Wir bieten Ihnen:
- kostenloses Erstgespräch
- ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
- eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
Ziel unserer Beratung ist es, Risiken für die Abgemahnten zu minimieren und eine kostengünstige und abschließende Regelung zu finden. Wenden Sie sich an uns und wir verteidigen kompetent Ihre Rechte.