Abmahnung Markenrecht / Jack Wolfskin / Harmsen, Utescher

Markenrecht: Abmahnung im Auftrag von Jack Wolfskin

Die Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft Harmsen, Utescher behaupten in einer markenrechtlichen Abmahnung gegenüber unseren Mandanten den Vertrieb von Plagiaten. Auf ebay soll ein Bekleidungsstück mit dem „Jack Wolfskin“- Schriftzug und dem „Tatzenlogo“ angeboten worden sein. Aus der Abmahnung geht hervor, dass es sich bei diesem Bekleidungsstück um eine Produktfälschung handeln soll. Weiterhin ist in der Abmahnung vom geschäftlichen Handeln unseres Mandanten die Rede, also ein Vertrieb über den privaten Bereich hinaus. Daraus werden in der Abmahnung Ansprüche von Jack Wolfskin auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung gefolgert. Konkret wird in der Abmahnung gefordert, dass

  • eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird
  • sowie die Erstattung der Kosten (Geschäftsgebühr, Post- und Telekommunikationspauschale) in Höhe von 911,80 €.

Jack Wolfskin ist nur bereit auf weitere Ansprüche zu verzichten, wenn die Forderungen fristgerecht erfüllt werden. Der in der Abmahnung angegebene Gegenstandswert beläuft sich auf 25.000 €.

 

Welche Reaktion ist notwendig?

Auch in diesem Fall sollte der erste Weg zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz führen, der die Abmahnung überprüft. Es gilt zu prüfen, ob der Empfänger der Abmahnung das angebliche Plagiat auch tatsächlich im geschäftlichen Verkehr im Sinne des Markenrechts angeboten hat. Das ist nämlich nicht zwangsläufig der Fall, hierzu müssten z.B. bestimmte „Grenzwerte“ bezüglich der regelmäßigen Anzahl der Verkäufe überschritten werden.

Stellt sich die Abmahnung wegen Markenverletzung als berechtigt heraus, ist die geforderte Unterlassungserklärung zu begutachten. Die von der Gegenseite geforderte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. Außerdem sind die verlangten Abmahnungskosten zu überprüfen, da angesetzte Gegenstandswerte häufig zu hoch sind.

 

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes seit Jahren bundesweit Mandanten. Weitere Infos zum Thema Markenrecht & Abmahnung finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  •  Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, Ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops ect. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen.

 

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