In einem aktuellen Fall wurde uns eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung eine der Marke Etienne Aigner, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Eversheds Sutherland, vorgelegt. Im Rahmen der Abmahnung der Rechtsanwälte Eversheds Sutherland für die Etienne Aigner AG wird der Verstoß gegen das MarkenG sowie das UWG (Wettbewerbsrecht) gerügt. Wir haben bereits merhfach über die Abmahnung berichtet.
Des Weiteren wird die Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung (Auskunft und Rechenschaft über etwaige Verkäufe) sowie die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt. Im vorliegenden Fall wird ein Gegenstandswert in Höhe von 150.000 € zugrunde gelegt.
Abmahnung der Rechtsanwälte Eversheds Sutherland im Auftrag der Etienne Aigner AG:
Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster verfügen über langjährige Erfahrung bei der Abwehr markenrechtlicher Ansprüche. Es ist zu empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner bei Abmahnung wegen Markenverletzung. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Ferner sind in der Regel Regressansprüche gegenüber etwaigen Zwischenhändlern in die Verteidigung mit einzubeziehen.
Wir bieten Betroffenen die Möglichkeit, bei einer Abmahnung wegen Markenverletzung, unsere kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen. Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Sie können uns hierzu die Abmahnung vorab per E-Mail oder im Rahmen unseres Direkthilfe-Formulars schicken. Wir rufen Sie dann innerhalb kürzester Zeit zurück.