Abmahnung E.I. DuPont de Nemours / CMS Hasche Sigle

Abmahnung E.I. DuPont de Nemours / CMS Hasche Sigle – Aktuell vertreten wir einen Mandanten in Bezug auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle. Gegenstand der Abmahnung ist eine vorausgegangene Grenzbeschlagnahme rechtsverletzend mit den Marken „DuPont“ und „TYNEX“ gekennzeichneter Zahnbürstenköpfe. Die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle vertreten die Firma E.I. du Pont aus den USA. Diese ist Inhaber der Marken „DuPont“ und „Tynex“, welche in Bezug auf Filamente und Fäden für Zahnbürstenaufsätze Schutz genießen.

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Einfuhr entsprechend gekennzeichneter Zahnbürstenaufsätze die Schutzrechte der Firma E.I. du Pont verletze (Abmahnung wegen Markenverletzung).

Die Rechtanwälte CMS Hasche Sigle fordern in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft und die Einwilligung in die Vernichtung. Dies kann zu weiteren Schadenersatzansprüchen des Markeninhabers führen.

Wir raten betroffenen Unternehmen, die Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterzeichnen und die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht prüfen zu lassen. Unsere Fachkanzlei bietet betroffenen Unternehmen im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu müssen Sie uns nur die Abmahnung eingescannt per E-Mail oder per Fax übersenden. Weitere wichtige Informationen finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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