Abmahnung durch den Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. – Was Sie wissen müssen

Immer wieder erhalten Kfz-Betriebe und Autohändler Abmahnungen vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (nachfolgend „der Verband“). Dieser verfolgt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, insbesondere unzulässige Werbung, fehlerhafte Preisangaben oder Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorwürfe typischerweise erhoben werden, welche Risiken eine Abmahnung mit sich bringt und wie Sie sich richtig verhalten.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Wir kennen den Gegner und sein Vorgehen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Wer ist der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.?

Der Verband ist eine Interessenvertretung, die sich für einen fairen Wettbewerb im Automobilgewerbe einsetzt. Er geht gegen Unternehmen vor, die sich durch wettbewerbswidrige Praktiken einen Vorteil verschaffen und damit andere Marktteilnehmer benachteiligen.

Gründe für eine Abmahnung

Die Abmahnungen des Verbands betreffen häufig Verstöße gegen:

  • Irreführende Werbung (z. B. falsche Angaben zu Rabatten, Garantien oder Umweltfreundlichkeit von Fahrzeugen)
  • Fehlende oder fehlerhafte Preisangaben (z. B. fehlende Endpreise oder falsche Angaben zu Überführungskosten)
  • Verstoß gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) (z. B. unvollständige Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO?-Ausstoß)
  • Fehlende Pflichtangaben in Anzeigen (z. B. unzureichende Informationen über das Unternehmen oder das Impressum)
  • Unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. die Werbung mit gesetzlichen Gewährleistungsrechten als „besonderer Vorteil“)

Was fordert der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. in der Abmahnung?

Betroffene Unternehmen werden in der Regel dazu aufgefordert:

  1. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese beinhaltet das Versprechen, den Verstoß künftig zu unterlassen – andernfalls droht eine Vertragsstrafe.
  2. Die Abmahnkosten zu übernehmen. Diese berechnen sich oft nach einem hohen Streitwert, wodurch schnell Kosten im vierstelligen Bereich entstehen können.
  3. Eine Überprüfung und Anpassung der Werbung oder Angebotsdarstellung.

Wie sollten Betroffene auf eine Abmahnung reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie ruhig bleiben und folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfung durch einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht: Lassen Sie die Abmahnung juristisch überprüfen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und oft können überhöhte Forderungen reduziert werden.
  • Keine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung: Eine voreilig abgegebene Erklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. Oft ist es möglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die weniger riskant ist.
  • Fristen beachten: Versäumen Sie die gesetzten Fristen nicht, da sonst teure gerichtliche Schritte drohen.
  • Dokumentation und Anpassung der Werbung: Falls ein Verstoß vorliegt, sollten Sie Ihre Werbung oder Preisangaben entsprechend anpassen, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Fazit: Vorsicht und professionelle Unterstützung sind entscheidend

Die Abmahnungen durch den Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sind ernst zu nehmen. Doch nicht jede Abmahnung ist automatisch gerechtfertigt. Eine rechtliche Prüfung kann oft helfen, Forderungen abzuwehren oder zumindest zu reduzieren.

?Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten! Ein erfahrener Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen, eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln und verhindern, dass Sie unnötige Kosten tragen müssen.

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