Abmahnung der UNIT4 IP Rechtsanwälte für die retipalm GmbH erhalten?

Aktuell liegt bei uns eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei UNIT4 IP aus Stuttgart für die retipalm GmbH. Wenn Sie eine markenrechtlche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Experten für Markenrecht nutzen.

Wie lautet der Vorwurf in der Abmahnung von der retipalm GmbH & Unit 4 IP?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß des abgemahnten Unternehmers gegen Marken- und Urheberrechte der retipalm GmbH. Der Adressat der Abmahnung soll auf der Online-Handelsplattform eBay angeblich von der retipalm GmbH stammende Kosmetikprodukte unter der Marke „RETIPALM“ angeboten haben. Dieses Zeichen sei als deutsche Wortmarke und als Unions-Wortmarke für die Mandantin von UNIT4 IP eingetragen.

Zudem habe der abgemahnte Unternehmer das Angebot mit Produktfotos der retipalm GmbH beworben, die als Lichtbildwerk nach § 72 UrhG zu qualifizieren seien.

Daher würden sich nach Meinung der Kollegen von UNIT4 IP Unterlassungsansprüche ihrer Mandantin aus §§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG sowie aus Art. 9 Abs. 2 lit. a) und c) UMV und aus §§ 97 Abs. 1, 15, 16, 19a, 72, 2 Abs. 1 UrhG ergeben.

Welche Ansprüche macht der Rechtsvertreter von UNIT4 IP für seine Mandantin geltend?

Die retipalm GmbH fordert durch ihren Rechtsvertreter

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher durch die Markenrechtsverletzung entstandener und zukünftiger Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung bzgl. Umsatzzahlen, Herkunft/Vertriebsweg der betreffenden Ware sowie Art und Umfang der Werbung dafür
  • Übernahme der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren

Welche Reaktion wird auf eine solche Abmahnung empfohlen?

Hilfe bei Abmahnung von UNIT 4 IP
Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.: Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden.

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne Vorprüfung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem von der retipalm GmbH mit der Sache beauftragten Rechtsvertreter lässt ebenso Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass hier eine Übervorteilung der Mandantin der Kanzlei oder nachteilhafte Einlassungen des Abgemahnten zu befürchten sind.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden.

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken. Weitere Tipps unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

 

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