Abmahnung der Plogoo UG und Sandhage

Sandhage Abmahnung: Seit Jahren werden wir in Bezug auf Abmahnungen des Rechtsanwalts Sandhage beauftragt.

Aktuell werden wieder Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Plogoo UG ausgesprochen.Rechtsanwalt Sandhage mahnt darüber hinaus für viele weitere Unternehmen ab (z.B. 2MM Service UG, Lothar Fürst, etc.).

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der Plogoo UG und/oder von Rechtsanwalt Sandhage erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung eingescannt per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage und der Plogoo UG?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage und der Plogoo UG ist ein Verstoß gegen die ODR-VErodnung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Lampen. Erforderlich sei ein Hyperlink zur sogenannten OS-Plattform im Rahmen eines Online-Angebotes. Die betroffenen Unternehmer werden aufgefordert, diesen Link einzufügen und die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Des Weiteren fordert Rechtsanwalt Sandhage die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000 €.

 

Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage?

Wir kennen die Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage seit einigen Jahren. Betroffenen Unternehmern raten wir, die Abmahnung ernst zu nehmen. Auch wenn vielfach über diese Abmahnung berichtet wird, heißt dies nicht automatisch, dass jede Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage rechtsmissbräuchlich ist.

 

Wann liegt Rechtsmissbrauch in Bezug auf eine wettbewerbsrechliche Abmahnung vor?

Rechtsmissbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Interesse des Rechtsanwalts auf Gebührenerzielung im Vordergrund steht. Nach § 8 Abs. 4 UWG gilt:

„Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.“ Rechtsmissbrauch wird sich in der Regel nicht direkt beweisen lassen.

Wichtig ist: Auch eine berechtigte Abmahnung kann im Ergebnis rechtsmissbräuchlich sein, wenn sachfremde Motive verfolgt werden, die nicht dem Wettbewerbsrecht dienen. Es kommt auf den Gegner an. Gibt es Indizien, die darauf hinweisen, dass die Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg steht? Eine sehr geringe Anzahl von Verkäufer-Bewertungen und geringe Umsätze bei einer Vielzahl von ausgesprochenen Abmahnungen können solche Indizien für Rechtsmissbrauch sein.

Allerdings gilt auch: Ein Unternehmen, welches den Markt neu betritt, kann durchaus Abmahnungen aussprechen. Hier kommt es wiederum auf den Inhalt der konkreten Abmahnung an. Liegen Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen vor, ist der Abmahner in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich und damit berechtigt ist. Wir haben an dieser Stelle vielfach über Abmahnungen des Rechtsanwalts Sandhage berichtet:

OS-Plattform: Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage / 2MM Service UG

Problematisch ist, dass die Frage des Rechtsmissbrauch erst im Prozess geklärt werden kann. Hier gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, das Kostenrisiko zu begrenzen.

 

Bei Abmahnung: Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Als Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheberrecht und Medienrecht sind wir auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Nutzen Sie unserer Erfahrung als Fachanwälte. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht in Münster und bundesweit. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung.

 

 

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