Erneut erreichen uns Abmahnungen des Rechtsanwalts Gereon Sandhage. Aktuell werden die Abmahnungen für die 2 MM Service UG, welche unter dem Ebay-Namen „2mm-service“ einen Onlineshop betreibt, ausgesprochen. Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist der angeblich wettbewerbswidrige Vertrieb von KfZ-Teilen ohne dabei auf die seit dem 09.01.2016 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie auf die OS-Plattform hinzuweisen. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000 € gefordert.
Seit 2012 vertreten wir bundesweit eine Vielzahl von Mandanten, die Abmahnungen des Rechtsanwalts Gereon Sandhage erhalten haben. Rechtsanwalt Sandhage spricht seit Jahren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Wir haben bereits vielfach über die Abmahnungen berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hilfe-bei-abmahnung-durch-sandhage-rechtsanwaelte_026552.html
Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von Sandhage:
Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
- Kein Kontakt zur Gegenseite
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
- Fachanwalt kontaktieren
Unsere Leistung für Sie:
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
- Durchgehend persönliche Ansprechpartner
- Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
- Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
- Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.