Abmahnung der Leo Lifestyle GmbH und Rechtsanwälte VON HAVE FEY

Erneut wurde uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte VON HAVE FEY vorgelegt. Die Rechtsanwälte werden im Auftrag der Leo Lifestyle GmbH tätig und gehen wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung der Marke IMALA vor. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht an. Übersenden Sie einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Ihrer Telefonnummer an info@wd-recht.de – Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

Worum geht es bei der Abmahnung der Leo Lifestyle GmbH

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Dem betroffenen Unternehmer wird seitens der Rechtsanwälte VON HAVE FEY vorgeworfen, dass das Angebot eines Produktes die Markenrechte der Leo Lifestyle GmbH in Bezug auf die Marke „IMALA“ verletze. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €. Des Weiteren wird Auskunft verlangt.

 

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor und was ist zu beachten?

Entscheidend ist in diesen Fällen immer die Frage, ob die Marke als Marke und damit „markenmäßig“ benutzt wurde. Der BGH hat anerkannt, dass es im Modebereich durchaus den Fall geben kann, dass eine Marke zwar in einem Angebot auftaucht, aber die Stellung so gewählt wurde, dass das Markenzeichen vom dem Betrachter nicht als Marke, sondern nur als Modellbezeichnung wahrgenommen wird.

Beispiel: So kann die Marke „MO“ in der Konstellation: „Bench Damen Hose MO“ durchaus als Modellbezeichnung hinter der Marke „Bench“ zurücktreten, so dass die Angabe nicht als Markenverletzung zu werten wäre.

Es kommt allerdings immer auf das konkrete Angebot an. Wir raten daher dazu, die Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen und Anwalt für Markenrecht prüfen zu lassen. Keinesfalls sollte die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Gerade die Haftung für kerngleiche Verletzungshandlungen oder Beseitigungspflichten wird häufig übersehen.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Markenanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung der Leo Lifestyle GmbH können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/

 

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner