Abmahnung der Kanzlei Wildmoser im Auftrag von Chromorange: In der heutigen digitalen Welt, in der Inhalte schnell geteilt und verbreitet werden, ist der Schutz geistigen Eigentums von zentraler Bedeutung. Insbesondere auch im Bereich der Fotografie wird das Urheberrecht gerade auch im Internet regelmäßig verletzt, wenn Bilder ohne entsprechende Lizenzen oder ohne die erforderliche Urheberbenennung verwendet werden. Die Kanzlei Wildmoser verfolgt in diesem Kontext für die Fotoagentur Chromorange Nutzungen, die aus ihrer Sicht solche Urheberrechtsverletzungen darstellen.
- Wer ist Chromorange Photostock? Chromorange ist eine Fotoagentur, die in Zusammenarbeit mit Fotografen Fotografien zur Lizenzierung anbietet. Diese Werke werden nach eigenem Bekunden sowohl über die Agentur selbst als auch über Partneragenturen weltweit vermarktet.
- Die Rolle der Kanzlei Wildmoser Die Kanzlei Wildmoser vertritt die Agentur Chromorange, um deren Rechte durchzusetzen. Üblicherweise geschieht dies durch den Ausspruch von Abmahnungen. Diese Abmahnungen beinhalten nicht nur Forderungen zur Unterlassung der rechtswidrigen Nutzung, sondern auch zur Auskunft und Zahlung von Schadensersatz.
- Der Ablauf einer Abmahnung Eine Abmahnung ist in Deutschland ein häufig genutztes Mittel, um auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen und die Verletzungshandlung zu stoppen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Sie stellt eine außergerichtliche Aufforderung dar, die darauf abzielt, den Verstoß außergerichtlich zu beheben.
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Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Wildmoser im Auftrag von Chromorange
Eine typische Abmahnung der Kanzlei Wildmoser im Auftrag von Chromorange umfasst mehrere Schlüsselelemente:
- Einleitung und Identifikation der Parteien: Zu Beginn wird der Empfänger der Abmahnung informiert, dass er im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung betreffend das Lichtbildwerk eines Fotografen steht, der von Chromorange lizenziert wird. Der Absender, in diesem Fall Rechtsanwalt Klaus Wildmoser, stellt sich vor und gibt an, dass die Kanzlei im Auftrag von Chromorange handelt.
- Darstellung der Urheberrechtsverletzung: Die Abmahnung beschreibt detailliert, wie das betreffende Werk ohne Lizenz oder Urheberbenennung verwendet wurde. Häufig wird auf Plattformen wie Facebook oder anderen sozialen Medien hingewiesen, auf denen das Bild ohne Erlaubnis des Rechteinhabers veröffentlicht oder geteilt wurde.
- Verweis auf die Urheberrechtsverletzung: Die Abmahnung erläutert, dass das verwendete Bild urheberrechtlich geschützt ist und dass die Nutzung ohne die entsprechende Lizenz sowie ohne die Angabe des Urhebers einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz darstellt. Die Kanzlei verweist auf die relevanten Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und stellt klar, dass der Urheber des Bildes das ausschließliche Recht an der Nutzung des Werks besitzt.
- Forderungen: Die Abmahnung umfasst in der Regel konkrete Forderungen. Dies können die sofortige Entfernung des Bildes von der betreffenden Website, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes umfassen. Oft wird auch eine Auskunft über die Herkunft des Bildes und den Umfang der Nutzung verlangt.
- Der Unterlassungsanspruch und die Unterlassungserklärung Ein zentrales Element einer Abmahnung ist die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. Diese Erklärung verpflichtet den Abgemahnten, zukünftig von weiteren Urheberrechtsverletzungen abzusehen und das betreffende Bild sowie alle daraus abgeleiteten Inhalte zu löschen. Für den Fall einer weiteren Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe versprochen.
- Schadensersatz und Lizenzanalogie Die Kanzlei Wildmoser verlangt für die dem Vorwurf nach unberechtigten Nutzungen zudem Schadensersatz, der nach der sog. „Lizenzanalogie“ berechnet wird. Hiernach muss der abgemahnte Verletzer den Betrag zahlen, den er für eine ordnungsgemäße Lizenzierung des Bildes hätte zahlen müssen. Der Bundesgerichtshof fragt an dieser Stelle, auf welchen Betrag sich zwei vernünftige Parteien geeinigt hätten.
Weiter wird ein Zuschlag von 100% wegen der fehlenden Urheberbenennung gefordert.
Der Schadensersatz wird nach Angaben der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) berechnet, die jährlich eine Übersicht über die gängigen Lizenzgebühren für die Nutzung von Bildern veröffentlicht und von Gerichten durchaus regelmäßig als Grundlage zur Berechnung des Schadensersatzes genutzt wird. Wir kritisieren dies aus unterschiedlichen Gründen. In Fällen wie diesem, in dem ein Bild auf sozialen Medien verwendet wurde, kann der Schadensersatz schnell im drei- oder vierstelligen Betrag liegen, abhängig insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Nutzung.
- Zinsen und weitere Kosten Neben dem Schadensersatz können auch Verzugszinsen fällig werden, falls die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Die Kanzlei Wildmoser verweist auf die relevanten Urteile und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die die Höhe der Zinsen regeln.
Zusätzlich zum Schadensersatz und den Zinsen müssen die betroffenen Parteien bei einer berechtigten Abmahnung auch die Kosten des Rechtsanwalts und der Dokumentation tragen. Auch diese Kosten können in die Forderungen der Abmahnung aufgenommen werden.
Wie sollte man auf die Abmahnung der Kanzlei Wildmoser im Auftrag von Chromorange reagieren?
Was passiert, wenn der Abgemahnte nicht (fristgerecht) reagiert? Wenn der Abgemahnte den Forderungen aus der Abmahnung nicht nachkommt, können weitere rechtliche Schritte folgen. Dazu gehört insbesondere die Einreichung einer Klage, in der die Kanzlei Wildmoser im Namen von Chromorange Ansprüche vor Gericht durchsetzt. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten die Gelegenheit zu geben, ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Sofern die Gelegenheit nicht wahrgenommen wird, droht als nächster Schritt genau ein solches Verfahren.
Ein Gerichtsurteil kann im Falle des Unterliegens für den Abgemahnten insbesondere aufgrund der regelmäßig hohen Gegenstandswerten aufgrund der Unterlassungsforderungen zu deutlich höheren Kosten führen (die unterlegene Seite hat die Kosten des Verfahren zu dem Anteil zu tragen, zu dem sie den Rechtsstreit verloren hat. Erhält der Kläger bspw. 80% seiner Klageforderung zugesprochen, muss der Beklagte die Verfahrenskosten zu 80% tragen. Hinsichtlich der 20%, zu denen der Kläger unterlegen ist, muss dieser die Verfahrenskosten zahlen).
Ein Versäumnis, auf die Abmahnung zu reagieren oder eine Unterlassungserklärung abzugeben, kann also spürbare Folgen haben. Daher ist es ratsam, jede Abmahnung ernst zu nehmen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um unnötige Kosten und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Auf der anderen Seite sollte ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen keinesfalls abgegeben werden, wenn es nicht mit Sicherheit eingehalten werden kann. Das Unterlassungsversprechen führt zu einem Unterlassungsvertrag, der den Erklärenden mind. 30 Jahre lang bindet und bei jeder schuldhaften Wiederholungshandlung Vertragsstrafeansprüche des Unterlassungsgläubigers begründet, die sich (auch je nach Gestaltung) bei jedem weiteren Verstoß verdoppeln können.
Bevor eine Abgabe einer solchen Erklärung erwogen wird, muss daher zunächst sichergestellt sein, dass die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Weiter muss der Abgemahnte über die Reichweite einer solchen Erklärung aufgeklärt werden. Die Abgabe muss in tatsächlicher Hinsicht ausreichend vorbereitet werden und nach Möglichkeit in rechtlicher Hinsicht zu Gunsten des Abgemahnten modifiziert werden.
Es ist dringend anzuraten, nicht nur auf die finanziellen Forderungen aus der Abmahnung abzustellen sondern insbesondere die Unterlassungs- und Beseitigungsforderung der Abmahnung in den Fokus zu nehmen (ohne die es sich auch nicht um eine Abmahnung handeln würde).
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Abmahnungen der Kanzlei Wildmoser im Auftrag von Chromorange sind eine ernsthafte Erinnerung an die Wichtigkeit des Urheberrechtsschutzes in der digitalen Welt. Wer ohne Lizenz oder ohne die erforderliche Urheberbenennung ein geschütztes Bild verwendet, riskiert nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch hohe finanzielle Forderungen sowie eine mind. 30-jährige strafbewehrte Bindung durch Vertragsstrafe (bei Abgabe einer Unterlassungserklärung) oder Ordnungsgeld (im Falle eines Unterliegens im gerichtlichen Verfahren).
Eine schnelle Reaktion auf eine Abmahnung kann helfen, rechtliche Weiterungen- und insbesondere auch weitere Forderungen zu vermeiden. Hierbei kommt es aber in hohem Maße darauf an, die rechtliche Lage richtig zu würdigen und die Handlungsmöglichkeiten richtig zu wählen.
Gerade die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens sollte in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Im Zweifelsfall sollte immer versierter rechtlicher Rat eingeholt werden, um die je nach Sachverhalt und Interessenslage bestmögliche Lösung zu finden.Für den Fall einer urheberrechtlichen Fragestellung nehmen Sie gerne unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung in Anspruch. Unsere langjährige Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und unsere fachliche Expertise ermöglicht es uns, Ihnen kompetent zur Seite zu stehen. Ich selbst stehe Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unter den nachfolgenden Kontaktwegen gerne zur Verfügung. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits aus unzähligen Mandaten und können Ihnen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Sprechen Sie uns an!
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