Erneut liegt uns eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Bereich Filesharing vor, diesmal ausgesprochen durch die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin. Im Rahmen der rechtlichen Vertretung gegen Filesharing-Abmahnungen im Allgemeinen beraten wir seit 2011 Mandanten in Angelegenheiten mit diesem Unternehmen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung.
Gegenstand der Abmahnung von Daniel Sebastian & DigiRights Administration GmbH?
Gegenstand der Abmahnung durch Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH ist die „unerlaubte Verwertung geschützter Werke“. Bei dem behaupteten Werk handelt es sich um die Tonaufnahme „Dynoro & Gigi D´Agostina – In My Mind“. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dieses Stück im Internet in Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen für Daten) öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
Was fordert Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH?
Dem Abgemahnten wird das Angebot der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Vergleichsbetrags in der Höhe von 600,00 EUR unterbreitet.
Auffällig sind die schwammigen Ausführungen in dem Schreiben zu § 97a UrhG. Es ist zu vermuten, dass dem Abgemahnten damit die darin geregelte Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren für den Unterlassungsanspruch im vorgerichtlichen Verfahren auf einen Gegenstandswert von 1.000,00 EUR bewusst vorenthalten werden soll.
Bei tatsächlicher Anwendung dieser Norm lägen die Rechtsanwaltsgebühren angesichts des angegebenen Lizenzschadenersatzes in Höhe von 300,00 EUR bei 201,71 EUR. Daraus würde sich ggf. ein Anspruch auf Zahlung von zusammen 501,7 EUR ergeben. Der angebotene Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 EUR ist damit auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar und zu hoch bemessen.
Wie ist auf eine solche Abmahnung am besten zu reagieren?
Zu beachten ist, dass das von dem Kollegen beigefügte Unterlassungsversprechen keinesfalls voreilig abgegeben werden sollte. Eine solche Abmahnung muss nicht automatisch rechtens sein und sollte daher vorher von einem Fachanwalt für Urheberrecht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Ergibt die Prüfung erst nachträglich, dass die Abmahnung grundlos erfolgt ist, wäre es zu spät, da ein solches bindendes Unterlassungsversprechen kaum mehr rückgängig zu machen ist.
Auch für den Fall, dass die Prüfung eine Rechtmäßigkeit der Abmahnung ergeben sollte, wäre der beigefügte Vordruck vor einer eventuellen Abgabe der Unterlassungserklärung zunächst zum Vorteil des Abgemahnten zu modifizieren. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing finden Sie hier: Abmahnung wegen Filesharing erhalten?