Abmahnung der Kanzlei bock legal für die VARIO BüroEinrichtungen GmbH & Co. KG

Aktuell ist bei uns eine Abmahnung der Kanzlei bock legal aus Frankfurt a.M. für die VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG eingegangen. Die Rechtsvertreter des Unternehmens aus Liederbach machen darin einen Verstoß gegen Markenrecht geltend.

 

Wie lautet der genaue Vorwurf gegenüber dem abgemahnten Unternehmen?

Konkret geht es um die deutsche Wortmarke „VARIO“. Diese sei bereits im Jahre 1963 von dem Unternehmen für „Möbel“ angemeldet und daraufhin eingetragen worden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, diese Marke in seinem Online-Vertrieb in der Modellbezeichnung von Stühlen verwendet zu haben. Dabei handele es sich um die unzulässige Verwendung der geschützten Marke für eine „fast identische Produktbezeichnung“ und „annähernd identische Waren“. Dieses Verhalten stelle damit einen Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (Marke) bzw. § 15 Abs. 2 MarkenG (geschäftliche Bezeichnung) dar.

 

Welche Forderungen stellt bock legal für die VARIO BüroEinrichtungen GmbH & Co. KG ?

Die Forderungen der Vario BüroEinrichtungen GmbH & Co. KG sind gerichtet auf

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Erklärung, Schadenersatz- und Herausgabeansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung dem Grunde nach anzuerkennen,
  • die Vernichtung aller im Besitz befindlichen Werbemittel, in denen sich das dem Vorwurf nach verletzte Zeichen befindet,
  • eine näher konkretisierte Auskunft zum Umfang der gerügten Handlungen,
  • die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 75.000,00 EUR.

 

Welche Reaktion wird auf die Abmahnung der VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG empfohlen?

Zunächst ist zu empfehlen, dass die gegenüber dem Abgemahnten gestellten Fristen auf keinen Fall unbeachtet gelassen werden sollten. Andererseits sollte aber auch nicht voreilig dem im Anhang enthaltenen Unterlassungsversprechen oder dem Auskunftsverlangen des Unternehmens nachgekommen werden. Wegen der strafbewehrten Bindung der Erklärungen können diese kaum rückgängig gemacht werden – selbst, wenn sich die Abmahnung von bock legal im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte.

Wegen der existierenden ungerechten Machtverteilung ist der Abgemahnte auch vor den Konsequenzen einer Kontaktaufnahme zu den gegnerischen Anwälten auf Eigeninitiative zu warnen. Häufig werden unbedachte Äußerungen, die eigentlich der Verteidigung dienen sollten, im Rechtsstreit von der Gegenseite zum Gegenteil gebraucht.  Wir kennen die Gegner bereits und können Ihnen daher eine optimale Vertretung anbieten. Weitere hilfreiche Expertentipss unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Es ist daher – auch mit Blick auf die zahlenmäßige Höhe der Forderungen, insbesondere auf die noch nicht konkretisierte Schadensersatzforderung sowie die 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen – zum Aufsuchen eines Fachanwalts zu raten. Eine Abmahnung muss nicht immer rechtens sein, was von einem versierten Rechtsvertreter geprüft werden kann. Außerdem können weitere rechtliche Schritte, angepasst an den Einzelfall, gemeinsam entwickelt werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

 

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