In dieser Woche wurden wir erneut in Bezug auf die Abwehr einer Abmahnung der Firma Red Bull, ausgesprochen durch Anwaltsbüro Gorny, beauftragt.
Seit 2013 werden wir regelmäßig in Bezug auf Abmahnungen des Anwaltsbüro Gorny und der Firma Red Bull beauftragt. Gegenstand dieser Schreiben sind regelmäßig angebliche Markenverletzungen durch Nutzungen der „Red-Bull“ Logos / Marken. Zuletzt wurden seitens Red Bull Abmahnungen in Bezug auf Aufkleber und Klebefolien, welche u.a. mit den Red Bull Logos versehen waren, ausgesprochen. Regelmäßig werden im Rahmen dieser Abmahnungen der Kanzlei Gorny / Redbull umfangreiche Unterlassungserklärungen gefordert. Ferner werden Auskunfts- und Schadenersatzansprüche anlässlich der Markenverletzung geltend gemacht.
In der aktuellen Abmahnung werden zudem Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000 € gefordert. Die geforderte Unterlassungserklärung legt zudem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 6.000 € fest. Ausweislich des vorliegenden Musters der Unterlassungserklärung soll der Unterlassungsschuldner zudem auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verzichten. Die Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Gorny / Red Bull sollte daher keinesfalls ohne Prüfung eines erfahrenen Markenanwalts / Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz unterzeichnet werden. Es drohen erhebliche Haftungsrisiken.
Bei Abmahnung: Fachanwalt kontaktieren!
Wir vertreten seit Jahren Unternehmer in Bezug auf Abmahnungen im Bereich des Markenrechts. Seit 2013 wurden wir bereits mehrfach in Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Gorny und Red Bull beauftragt. Ihr Ansprechpartner im Markenrecht: Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Weitere Tipps unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten