Abmahnung der FF Europe E-Commerce GmbH  durch die UNIT4 IP Rechtsanwälte erhalten?

Aktuell liegt uns eine durch die UNIT4 IP Rechtsanwälte für die FF Europe E-Commerce GmbH  ausgesprochene Abmahnung aus Wettbewerbsrecht zur Bearbeitung vor. Die FF Europe E-Commerce GmbH  wirft dem Abgemahnten einen Wettbewerbsverstoß vor. Sie vertreibe sogenannte Stand Up Paddle- Boards. Auch der Abgemahnte biete solche Boards an. Der Abgemahnte soll eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) angegeben haben, obwohl keine solche Preisempfehlung eines Herstellers bestehe. Dies stelle eine unlautere Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar.

Vorab:

Bereits seit vielen Jahren sind wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Partnerschaft mbB, auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Insbesondere verfügen wir über entsprechende Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Was fordert die FF Europe E-Commerce GmbH?

Die FF Europe E-Commerce GmbH verlangt die sofortige Einstellung des vorgeworfenen Verstoßes sowie die Unterlassung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine von den UNIT4 IP Rechtsanwälten vorformulierte Erklärung liegt der Abmahnung bei. Überdies wird die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht. Weitere Forderungen (Auskunft und Schadensersatz) behält sich die FF Europe E-Commerce GmbH vor.

Was ist bei Abmahnung von FF Europe E-Commerce GmbH zu tun?

Es gilt, Ruhe zu bewahren. Keinesfalls sollte voreilig selbständig Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Die Abmahnung ist ernst zu nehmen und die gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten. Denn nach reaktionslosem Fristablauf droht eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die FF Europe E-Commerce GmbH. Eine vorschnelle und leichtfertige Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch nicht ratsam.

Vielmehr sollte der Abgemahnte rechtzeitig juristische Hilfe einholen und die Vorwürfe umfassend prüfen lassen. Denn eine rechtzeitige und richtige Reaktion auf die Abmahnung kann ein gerichtliches Verfahren   – und somit auch das damit einhergehende Kostenrisiko- in der Regel vermeiden.

Bestenfalls sollte daher ein Spezialist auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes zu Rate gezogen werden. Dieser kann insbesondere dabei helfen, eine für den Abgemahnten günstigere Unterlassungserklärung zu verfassen, sofern die Sach- und Rechtlage überhaupt die Abgabe einer solchen Erklärung erfordert.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG mbB, verfügen – insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz –  über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und helfen Ihnen gerne.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung abgeben,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per  E-Mail an info@wd-recht.de

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