Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen Verletzung von Markenrechten

Abmahnung BVB: Erneut hat die BVB Merchandising GmbH die Verwendung der Bezeichnung „BVB“ und des Logos „BVB 09“ abgemahnt. Beide seien neben weiteren Bezeichnungen wie zum Beispiel „Borussia Dortmund“ markenrechtlich durch eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt. In einem Angebot über Lampen habe der Abgemahnte auf der Webseite der Verkaufsplattform eBay die Bezeichnungen verwendet, um seine Produkte zu bewerben. Damit habe er sich der Sogwirkung und des Bekanntheitsgrads der Marke bedient.

Der Inhalt der Abmahnung  der BVB Merchandising GmbH

Die BVB Merchandising GmbH ist ein Tochterunternehmen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Der Gesellschaft und der auf sie eingetragenen Marken käme eine überragend hohe Bekanntheit und Verkehrsgeltung zu. Mit dem Angebot verletze der Abgemahnte die ausschließlichen Rechte der Inhaberin der Marken gem. § 14 MarkenG und der geschäftlichen Bezeichnung § 15 MarkenG. Das Namensrecht der BVB Merchandising GmbH sei gem. § 12 BGB ebenfalls verletzt worden. Darüber hinaus würde der Abgemahnte als Mitbewerber mit der vergleichenden Werbung im Angebot eine Rufausbeutung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG begehen, welche gem. § 3 Abs. 1 UWG unzulässig ist.

Was fordert die BVB Merchandising GmbH?

Abermals wurden die Rechtsanwälte Lohner, Fischer, Igwecks und Collegen aus München mit der Abmahnung beauftragt. Der zuständige Rechtsanwalt ist erneut Dr. Thilo Igwecks. Er fordert den Abgemahnten im Namen seiner Mandantin auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der noch nicht bezifferbare Schadensersatzanspruch sei in seiner Höhe nur feststellbar, wenn der Abgemahnte dem Auskunftsanspruch nachkommen würde. Daher müsse er über den Umfang und den Ertrag aus der Angebotsbezeichnung Auskunft erteilen. Zudem müsse er die sich noch in seinem Besitz befindlichen Artikel vernichten. Der Gegenstandswert belaufe sich auf 100.000 €, sodass sich die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten danach richten würden.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei einer Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, in der Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne eine vorherige Rechtsberatung durch einen Fachanwalt unterzeichnen. Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie die geltend gemachten Ansprüche zeitnah von einem Fachanwalt überprüfen. Denn die meist knappen Fristen sollten Sie nicht verstreichen lassen. Nach Fristablauf könnte der Abmahnende eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Sicherung seiner Rechte vor einem Gericht erwirken. Ein Fachanwalt wird Ihnen mit seiner fachkundigen Expertise zur Seite stehen und ist bei der Abwehr der Abmahnung aufgrund seiner vertieften Fachkenntnisse von hohem Wert. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit 2007 mit zahlreichen Fällen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht beauftragt worden. In eben diesen Rechtsgebieten sind in unserer Kanzlei Fachanwälte für Sie tätig. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Sie können uns dafür Ihre Abmahnung gerne in einer E-Mail, einem Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular senden. Unsere Antwort erhalten Sie umgehend. Wir freuen uns, Sie in Münster und deutschlandweit zu beraten. Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

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