Abmahnung der BigHit Entertainment und Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen

Abmahnung der BigHit Entertainment Co. Ltd. (Marken „BTS“ und „BT21“)  durch Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen erhalten? Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen mahnen für die BigHit Entertainment Co. Ltd. aus Südkorea eine vermeintliche Markenrechtsverletzung ab. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung wurde uns eine entsprechende Abmahnung vorgelegt. Die BigHit Entertainment Co. Ltd. wirft dem Abgemahnten eine rechtsverletzende Nutzung des Zeichens „BTS“ für Bekleidungsstücke und „BT21“ für Spielzeuge vor.

Vorab: Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der BigHit Entertainment Co. Ltd. erhalten? Dann können Sie uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Spezialisten für Markenrecht gerne per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

 

Was wird von BigHit gefordert?

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen fordern für die BigHit Entertainment Co. Ltd. zur Unterlassung des vorgeworfenen markenverletzenden Verhaltens auf und verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden die Erteilung einer umfangreichen Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem erheblichen Gegenstandswert von 200.000 € geltend gemacht. Der Abgemahnte soll zudem einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennen. Der Entwurf einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

 

Frist der Gegenseite unbedingt beachten!

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzt die BigHit Entertainment Co. Ltd.  eine kurze Frist. Aufgrund erheblicher Rechtsfolgen sollte die Abmahnung und die gesetzte Frist keinesfalls ignoriert werden. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes besteht die Gefahr, dass die Abmahnende die Ansprüche unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren, einer einstweiligen Verfügung,  verfolgt.

Ein gerichtliches Verfahren ist jedoch insbesondere angesichts hohen Gegenstandswertes mit nicht unerheblichen Kostenrisiken verbunden. Ein Gerichtsverfahren kann in der Regel durch rechtzeitiges und richtiges Handeln vermieden werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung und Beratung leichtfertig unterzeichnet werden. Denn der Abgemahnte bindet sich mit  deren Abgabe mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 5.500 € an die Gegenseite zu zahlen.

 

Was sollte man bei einer Abmahnung von der BigHit Entertainment und Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen tun?

Aus vorgenannten Gründen sollte die Abmahnung keinesfalls auf „die leichte Schulter“ genommen werden. Es ist ratsam, die Abmahnung von erfahrenen Spezialisten auf dem Gebiet des Markenrechtes überprüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen – insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

 

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