Es erreichte uns eine Abmahnung der Heinrich Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main, die für Denk Keramische Werkstätten e.K. eine vermeintliche Verletzung der Marke „Schmelzfeuer“ rügen. Die Rechtsanwälte der Gegenseite behaupten, der Abgemahnte hätte den markenrechtlich geschützten Begriff „Schmelzfeuer“ in einer Artikelbeschreibung auf der Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen genutzt. Auch sei die Bezeichnung ein sogenanntes Unternehmenskennzeichen.
Was fordern Heinrich Partner Rechtsanwälte für Denk Keramische Werkstätten in ihrem Schreiben?
Im Namen von Denk Keramische Werkstätten fordern Heinrich Partner Rechtsanwälte die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch solle der Abgemahnte die auf der Gegenseite entstandenen Rechtsanwaltskosten zahlen, da er hierzu über die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet sei.
Schon an dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass eine vorgefertigte Unterlassungserklärung niemals ohne vorherige Konsultation mit einem Fachmann abgegeben werden sollte. Denn selbst im Fall einer berechtigten Abmahnung muss die Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten nicht einfach anerkannt werden. Sie sollten das erhaltene Schreiben besser von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen. Hierbei können Sie die kostenfreie Ersteinschätzung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven etwa über das Direkthilfe-Formular in Anspruch nehmen.
Weiter weisen die Abmahnenden darauf hin, dass der Verletzer eines Markenrechts über Art und Umfang der Verletzungshandlung Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen habe. Allerdings machen Heinrich Partner Rechtsanwälte diese Ansprüche in dem uns vorliegenden Schreiben derzeit nicht geltend.
Zu welcher Reaktion auf eine Abmahnung wegen des Begriffs „Schmelzfeuer“ ist zu raten?
Personen, die eine gleiche oder vergleichbare Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung der Marke „Schmelzfeuer“ erhalten haben, sollten das Schreiben umgehend durch einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Bei markenrechtlichen Abmahnungen sind die sich stellenden Fragen häufig ähnlich: etwa die Geltung der Marke und inwiefern der Abgemahnte die geschützte Marke tatsächlich genutzt hat. Mit diesen Problemstellungen setzen wir uns als Spezialisten auf diesem Gebiet seit Jahren auseinander. Auch kennen wir häufig die abmahnenden Unternehmen und deren Anwälte.
Kostenfreie Ersteinschätzung von Markenrecht- Fachleuten
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte bietet Betroffenen an, eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Abmahnung einzuholen. Hierzu können Sie uns gerne per Email oder über unser Direkthilfe-Formular das Abmahnschreiben sowie Ihre Kontaktdaten zusenden. Anschließend werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden.
Auf unserer Website finden Sie auch weitere Information zu markenrechtlichen Abmahnungen.