Abmahnung wegen Edelstahl Rostfrei Marke / Logo

Abmahnung wegen „Edelstahl Rostfrei“ Marke / Logo erhalten: Wir wurden bereits mehrfach im Zusammenhang mit einer markenrechtlichen Abmahnung des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. mandatiert. Die Abmahnungen werden regelmäßig durch die Kanzlei LSL Rechtsanwälte (Linderhaus Stabreit Legal) ausgesprochen und betreffen die angeblich unberechtigte Nutzung der Bezeichnung bzw. des Logos „Edelstahl Rostfrei“.

In den uns vorliegenden Abmahnungen wird ausgeführt, der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. sei Inhaber verschiedener Markenrechte, insbesondere der Europäischen Bildmarke (UM 004674231) sowie der deutschen Marke (DE 30 2017 014 667). Geschützt sei insbesondere ein Logo mit der Aufschrift „Rostfrei“.

Vorwurf der Markenverletzung durch den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

LSL Rechtsanwälte werfen den betroffenen Händlern regelmäßig vor, die geschützte Marke „Edelstahl Rostfrei“ ohne entsprechende Berechtigung im geschäftlichen Verkehr verwendet zu haben. Besonders häufig betreffen die Vorwürfe Angebote auf Amazon.de, eBay, Online-Shops oder sonstigen Verkaufsplattformen.

Demnach soll beispielsweise in Produktbeschreibungen, Produktbildern oder Werbetexten das geschützte Logo „Edelstahl Rostfrei“ verwendet worden sein, obwohl der jeweilige Händler kein Mitglied des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. sei.

Nach § 3 der Markensatzung des Verbands sei die Nutzung der Marke ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Die Gegenseite sieht hierin regelmäßig einen Verstoß gegen:

  • Art. 9 Abs. 1 lit. a UMV (Unionsmarkenverordnung)
  • § 14 MarkenG (Markengesetz)

Besonders problematisch ist dabei, dass viele Händler davon ausgehen, bei der Angabe „rostfrei“ handele es sich lediglich um eine beschreibende Eigenschaft der Ware. Tatsächlich ist jedoch zwischen der rein beschreibenden Verwendung des Begriffs „rostfrei“ und der markenmäßigen Nutzung des geschützten Logos bzw. Zeichens zu unterscheiden.

Warum sind insbesondere Online-Händler oder ehemalige Mitglieder betroffen?

In unserer Praxis zeigt sich, dass besonders häufig Online-Händler betroffen sind. Dies liegt unter anderem daran, dass:

  • Produktdaten von anderen Verkäufern übernommen werden,
  • Herstellerbilder automatisiert eingebunden werden,
  • Händler häufig keinen Einfluss auf sämtliche Produktdarstellungen haben.

Dennoch haften Händler im Markenrecht oftmals bereits für die Nutzung innerhalb ihres Angebots. Selbst dann, wenn Inhalte ursprünglich von Dritten eingestellt wurden, kann eine Verantwortlichkeit bestehen. Gerade deshalb sollten Händler ihre Produktangebote regelmäßig überprüfen und insbesondere Logos, Produktbilder und Werbeaussagen sorgfältig kontrollieren.

Des Weiteren müssen auch ehemalige Mitglieder bei Beendigung der Mitgliedschaft unbedingt darauf achten, dass das Logo und die Hinweise überall entfernt werden. 

Welche Forderungen werden in der Abmahnung geltend gemacht?

Die Forderungen der LSL Rechtsanwälte für den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. umfassen regelmäßig:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Anerkennung der Schadensersatzpflicht,
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten,
  • Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung,
  • teilweise Vernichtungs- oder Rückrufansprüche.

Die geltend gemachten Kosten bewegen sich häufig im Bereich von über 2.500 Euro. Grundlage hierfür sind hohe Streitwerte, die im Markenrecht üblich sind.

Vorsicht bei der Unterlassungserklärung

Besondere Vorsicht ist bei der geforderten Unterlassungserklärung geboten.

Viele Abgemahnte unterschreiben die beigefügte Erklärung vorschnell, um die Angelegenheit schnell zu beenden. Dies kann jedoch erhebliche langfristige Folgen haben:

  • Die Erklärung wirkt regelmäßig 30 Jahre,
  • bereits kleinste Verstöße können hohe Vertragsstrafen auslösen,
  • häufig enthält die Erklärung zu weitgehende Verpflichtungen,
  • oftmals wird zugleich ein Anerkenntnis der Kostentragung abgegeben.

Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann später nur in Ausnahmefällen wieder beseitigt werden.

Daher sollte vor einer Unterschrift stets geprüft werden, ob:

  • überhaupt eine Markenverletzung vorliegt,
  • die Ansprüche berechtigt sind,
  • die Erklärung modifiziert werden sollte,
  • Verteidigungsansätze bestehen.

Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ?

Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Je nach Sachverhalt kommen unter anderem folgende Verteidigungsansätze in Betracht:

Beschreibende Benutzung

Nicht jede Verwendung des Begriffs „rostfrei“ stellt automatisch eine Markenverletzung dar. Unter Umständen liegt lediglich eine beschreibende Angabe über Materialeigenschaften vor.

Keine markenmäßige Nutzung

Das Markenrecht greift grundsätzlich nur bei einer markenmäßigen Verwendung. Nicht jede Darstellung oder Erwähnung eines Zeichens erfüllt diese Voraussetzungen.

Fehlende Verantwortlichkeit

Gerade bei Amazon-Angeboten kann zu prüfen sein, ob der Händler die beanstandeten Inhalte selbst eingestellt oder überhaupt beeinflussen konnte.

Überhöhter Streitwert

In manchen Fällen kann auch die Höhe des angesetzten Streitwerts angegriffen werden, was erhebliche Auswirkungen auf die Abmahnkosten haben kann.

Abmahnung nicht ignorieren

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden.

Wer auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagiert, riskiert:

  • einstweilige Verfügungen,
  • Klageverfahren,
  • zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten,
  • deutlich höhere Gesamtkosten.

Da die gesetzten Fristen meist sehr kurz sind, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

 

Wie sollte man nach Erhalt der Abmahnung reagieren?

Betroffene sollten insbesondere:

  1. die gesetzten Fristen notieren,
  2. keine vorschnelle Unterlassungserklärung unterschreiben,
  3. keinen direkten Kontakt zur Gegenseite aufnehmen,
  4. Beweise und Screenshots sichern,
  5. anwaltliche Beratung im Markenrecht einholen.

Gerade im Markenrecht können bereits kleine Fehler erhebliche finanzielle Folgen haben.

Markenrecht Abmahnung – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Kostenlose Ersteinschätzung / Unterstützung bei Abmahnung wegen „Edelstahl Rostfrei“

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. oder von LSL Rechtsanwälten erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung und Verteidigung. Eine schnelle Reaktion ist im Markenrecht entscheidend. Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bereich markenrechtlicher Abmahnungen und wurden bereits mehrfach im Zusammenhang mit Abmahnungen des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. tätig. Mandanten profitieren insbesondere davon, dass sich viele Fragestellungen bei markenrechtlichen Abmahnungen wiederholen und häufig bereits vergleichbare Fälle bearbeitet wurden. Betroffene können eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Am besten senden Sie uns bereits vorab:

  • das vollständige Abmahnschreiben,
  • eventuelle Anlagen,
  • Screenshots der beanstandeten Angebote,
  • Ihre Kontaktdaten

per E-Mail oder über unser Direkthilfeformular zu. Nach erster Prüfung melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Häufige Fragen zur Abmahnung „Edelstahl Rostfrei“

Ist „rostfrei“ nicht ein allgemeiner Begriff?

Der Begriff „rostfrei“ kann grundsätzlich beschreibend verwendet werden. Problematisch wird jedoch häufig die Nutzung des geschützten Logos oder einer markenmäßigen Darstellung.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Häufig empfiehlt sich eine anwaltlich modifizierte Unterlassungserklärung.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Dann drohen gerichtliche Schritte wie einstweilige Verfügung oder Klage mit zusätzlichen erheblichen Kosten.

Kann auch ein kleiner Amazon-Händler abgemahnt werden?

Ja. Markenrechtliche Ansprüche richten sich unabhängig von der Unternehmensgröße gegen jeden Händler, der die Marke nutzt.

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