Rechtsverletzende Amazon Angebote: Neue Chance für eine Vorgehen gegen chinesische Anbieter durch Einführung der GPSR

Durch die Einführung der GPSR sind insbesondere Amazon Händler ab dem 13.12.2024 verpflichtet, den Hersteller anzugeben und, falls dieser außerhalb der EU sitzt, eine verantwortliche Person für die EU.

Dies ermöglicht nun, Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Designrecht gegen vermeintliche China-Anbieter in Europa durchzusetzen.

Es wird damit zudem einfacher, gegen Konkurrenz vorzugehen und rechtswidrige Angebote von Mitbewerbern sperren / löschen zu lassen und/oder erfolgreiche Abmahnungen auszusprechen.

Nachfolgend finden Sie hierzu die erforderlichen Informationen, wie man in Zukunft gegen (China-)Händler bei Amazon vorgehen kann:

1. Was ist die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR)?

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR)? ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und hat das Ziel, die Produktsicherheit in der EU zu verbessern und den Verbraucherschutz zu stärken. Die GPSR regelt die Anforderungen an die Sicherheit von Produkten, die in der EU verkauft werden, und gilt für alle Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze wie Amazon. Wesentliche Inhalte der GPSR sind:

  • Definition eines sicheren Produkts: Ein Produkt gilt als sicher, wenn es keine Risiken oder nur vertretbare Risiken für Gesundheit und Sicherheit birgt.
  • Erweiterte Pflichten für Wirtschaftsakteure: Alle Akteure in der Lieferkette (Hersteller, Importeure, Händler) müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Händler müssen sicherstellen, dass Produkte, die sie vertreiben, mit der geltenden Gesetzgebung konform sind.
  • Online-Marktplätze: Marktplätze wie Amazon müssen Maßnahmen ergreifen, um unsichere Produkte von der Plattform zu entfernen.
  • Pflichten für Fernabsatz und Drittlandsprodukte: Produkte, die aus Drittstaaten importiert werden, müssen einen „verantwortlichen Wirtschaftsakteur“ innerhalb der EU benennen (z. B. Importeur, Bevollmächtigter), der für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich ist.

2. Welche Anforderungen treffen die Amazon-Händler?

Amazon-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte alle Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllen und die entsprechenden Prozesse zur Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Marktplätzen etabliert sind. Besonders wichtig ist die Benennung eines verantwortlichen Akteurs in der EU, wenn Produkte aus Drittländern eingeführt werden.  Händler, die auf Amazon oder anderen Plattformen verkaufen, müssen die folgenden Punkte beachten, um die Anforderungen der GPSR zu erfüllen:

1. Konformität der Produkte sicherstellen: Überprüfen, ob die Produkte alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Erforderliche Unterlagen bereithalten, wie z. B. Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen oder Prüfberichte.Sicherstellen, dass Produkte über korrekte Kennzeichnungen verfügen (z. B. Name/Adresse des Herstellers oder Importeurs und Sicherheitsinformationen).

2. Verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU benennen: Wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, muss ein Importeur, Bevollmächtigter oder eine andere verantwortliche Partei innerhalb der EU benannt werden.

3. Sicherheitsinformationen bereitstellen:

  •     Bereitstellung klarer Anweisungen für die sichere Nutzung.
  •     Sicherstellen, dass Produkte Warnhinweise enthalten, wo nötig.

4. Rückverfolgbarkeit gewährleisten: Händler müssen Informationen über die Herkunft ihrer Produkte dokumentieren (Name/Adresse des Lieferanten oder Herstellers) und sicherstellen, dass die Produkte entlang der Lieferkette zurückverfolgbar sind.

3. Abmahnungen gegen Amazon Händler nun aufgrund der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) einfacher möglich!

Die vorstehenden Vorgaben der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) ermöglichen es Rechteinhabern ihre Ansprüche einfacher durchzusetzen, da nun eine verantwortliche Person in Europa benannt werden muss.

Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, Designverletzungen und auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind nun gegen vermeintliche China-Händler einfacher möglich. Gleichzeitig können sich derartige Anbieter nicht mehr hinter einem Impressum „in China“ verstecken.

4. Amazon Angebote von Mitbewerbern sperren / löschen lassen

Gleichzeitig dürfte es nun auch einfacher sein, rechtsverletzende Angebote Dritter auf Amazon.de wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht oder nur der GPSR zu melden und so Amazon zur Löschung zu veranlassen. Wir haben auf diesem Wege für unsere Mandanten bereits viele rechtswidrige Angebote von Konkurrenten durch Amazon sperren bzw. löschen lassen.

Wir beraten betroffene Unternehmen bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Ihre Anfrage

Wie dürfen wir Sie erreichen?


Ihre Anfrage – was können wir für Sie tun?


Schreibe einen Kommentar

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner