Ratgeber Markenschutz für Influencer, Youtuber & Instagrammer

Influencer, Instagrammer und Youtuber leben von ihrem „guten Namen“ und vergessen dabei häufig den wichtigen Markenschutz. Dabei wird häufig übersehen, dass Fantasiebezeichnungen als Accountnamen nur in wenigen Fällen für die eigentliche Dienstleistung – z.B. das Bereitstellen von Bildern und Videos sowie Werbung – ohne eigene Markeneintragung Schutz genießen. Völlig ohne Schutz ist der wertvolle Name des Accounts in Bezug auf der Merchandisingbereich. Im Rahmen unseres kurzen Ratgebers finden Sie alle nützlichen Tipps, die Sie brauchen, um Ihren Account zu schützen.

Was droht Influencern oder Youtubern ohne Markenschutz?

Ist das eigene Zeichen nicht geschützt, ist es grundsätzlich jedem Dritten erlaubt, ebenfalls unter dem Zeichen aufzutreten. Schlimmer noch: Dritten könnten sich das Zeichen vor dem eigentlichen „Erfinder“ des Accounts schützen lassen und dem original Nutzer die Verwendung seines eigenen Kennzeichens oder Accountnamen verbieten. Nur wenn man dem Dritten Bösgläubigkeit und Kenntnis nachweisen kann, ist ein Vorgehen gegen eine solche Übernahme erfolgsversprechend.

Wie schützt man sich als Youtuber oder Influencer vor der Übernahme des Accounts?

Da es sich markenrechtlich bei dem Accountnamen um ein schutzfähiges Zeichen im Markenrecht handelt, ist der beste Schutz vor Übernahme oder Erpressung durch Dritte und „Trittbrettfahrer“ eine Markenanmeldung. Diese führt dazu, dass allein der Markeninhaber das Zeichen in Bezug auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen verwenden darf. Nutzen Dritte ohne Zustimmung das Zeichen, kann der Markeninhaber Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz vom Verletzer verlangen.

Wie sollte Influencer und Youtuber ihre Marke anmelden?

Wichtig ist, dass vor der Markenanmeldung in den richtigen Klassen recherchiert wird. Wurde z.B. beim Start des Youtube Channels einfach mal ein Fantasiename gewählt, sollte spätestens zum Zeitpunkt der ersten Werbeeinnahmen geprüft werden, ob der eigene Name nicht vielleicht ältere identische oder ähnliche Marken verletzt.

Ob es ältere identische Marken gibt, kann jeder Nutzer selbst prüfen. Hierzu geben Sie einfach ihr Zeichen in die entsprechenden Suchmasken beim DPMA oder EUIPO ein. Allerdings bedeutet eine fehlende identische Marke noch nicht, dass Sie sicher sind. Eine Marke kann nämlich auch durch Nutzung eines nur ähnlichen Zeichens verletzt werden. Dies können Laien nicht recherchieren und genau dies sind die Fälle, die häufig Gegenstand von markenrechtlichen Abmahnungen sind. Deshalb: Vor Anmeldung einer Marke immer eine professionelle Markenrecherche durchführen lassen.

Ergibt sich, dass der Weg frei ist, weil keine identischen oder ähnlichen Marken, Unternehmenskennzeichen existieren, stellt sich die Frage nach den richtigen Waren und Dienstleistungen der Marken. Neben dem Kerngeschäft der typischen Betätigungen als Youtuber oder Influencer müssen auch aktuelle und künftige Merchandisingaktivitäten für den Markenschutz beachtet werden. Auch hier ist professionelle Hilfe von einem erfahrenen Markenanwalt sinnvoll.

Was kostet es, meinen Account Namen als Marken schützen zu lassen?

Die Kosten sind überschaubar und sollten aufgrund der überragenden Bedeutung sowie der erheblichen Risiken immer eingeplant werden. Je nach Umfang (deutschlandweit, Europa oder international) liegen die Kosten zwischen 250 – 2500 €. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten durch einen Spezialisten für Markenrecht an. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Schutzpaket für Ihre Tätigkeit als Influencer oder Youtuber.

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