Markenrecherche vor der Unternehmensgründung – Warum Sie Ihren Firmennamen schützen sollten

Ein starker Name ist Gold wert – und kann teuer werden, wenn er nicht geschützt ist.
Wer ein Unternehmen gründet, steckt viel Energie in die Namensfindung. Doch oft wird dabei übersehen, wie wichtig eine professionelle Markenrecherche vor Unternehmensgründung ist.
Als erfahrene Anwälte für Markenrecht in Münster erklären wir, warum eine frühzeitige Prüfung Ihres Firmennamens vor der Gründung rechtlich und wirtschaftlich unerlässlich ist.


1. Warum ist eine Markenrecherche vor Unternehmensgründung wichtig?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, wollen Sie sich mit Ihrem Namen am Markt positionieren – sei es durch Werbung, Internetauftritt, Domain oder Social Media.

Doch: Ist der gewünschte Firmenname bereits markenrechtlich geschützt, kann es schnell zu rechtlichen Problemen kommen. Und diese sind teuer.

Mit einer Markenrecherche prüfen wir vorab, ob Ihr gewünschter Unternehmens- oder Produktname bereits als Marke eingetragen oder anderweitig geschützt ist. Dazu gehört die Suche in:

  • dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • internationalen Markenregistern (z.?B. WIPO)
  • Handelsregistern, Domains und Social-Media-Plattformen

2. Was passiert, wenn Sie keine Markenrecherche vor Unternehmensgründung durchführen?

Die Folgen können gravierend sein. Häufige Konsequenzen sind:

  • Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
    – verbunden mit Unterlassung, Schadenersatz und Anwaltskosten
  • Einstweilige Verfügung oder gerichtliche Klage
    – inklusive Prozesskosten und Imageverlust
  • Zwang zur Umbenennung des Unternehmens
    – kostspielig, vor allem wenn bereits investiert wurde (z.?B. in Werbung, Website, Visitenkarten, Verpackung)
  • Verlust der Domain oder Social-Media-Handles

Ein später Namenswechsel schadet nicht nur dem Budget, sondern auch dem Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden. Und das alles nur, weil vorab keine rechtliche Prüfung erfolgte.


3. Der Firmenname als Marke – Schutz und strategischer Vorteil

Ein klarer, eingetragener Markenname schützt nicht nur vor Abmahnungen – er ist auch ein langfristiger Wettbewerbsvorteil:

  • Er erhöht den Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens
  • Sie können ihn lizenzieren, verkaufen oder als IP-Wert an Investoren ausweisen
  • Er stärkt Ihre Positionierung am Markt
  • Sie verhindern, dass andere unter ähnlichem Namen auftreten

Gerade bei einer Unternehmensgründung in Münster oder darüber hinaus lohnt es sich, direkt mit einem Anwalt für Markenrecht in Münster zusammenzuarbeiten, um die eigene Marke strategisch aufzubauen.


4. Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Eine Google-Suche reicht nicht – und selbst das DPMA-Register gibt keine vollständige Sicherheit.
Ob eine Marke verwechslungsfähig ist, entscheidet sich anhand juristischer Kriterien, wie:

  • Klangähnlichkeit
  • Schreibweise
  • Branchenbezug
  • Schutzumfang der bestehenden Marke

Als erfahrene Kanzlei im Markenrecht in Münster übernehmen wir für Sie die professionelle Markenrecherche vor Unternehmensgründung – und begleiten Sie auf Wunsch auch beim Markenantrag sowie bei der Entwicklung einer rechtssicheren Markenstrategie.


Fazit: Frühzeitig handeln spart Geld, Zeit und Nerven

Eine Markenrecherche vor der Unternehmensgründung ist keine bürokratische Pflicht, sondern ein entscheidender Schritt zur Absicherung Ihrer geschäftlichen Identität.
Wer hier spart, riskiert viel – wer investiert, baut auf stabilem Fundament.


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