Günther & Günther GmbH – Abmahnung gegenüber Immobilienmakler

Aktuell wurde uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung g eine Abmahnung der Günther & Günther GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Elmar E. Günther, vorgelegt. Die Günther & Günther GmbH ist laut der Abmahnung des Rechtsanwalts Günther als Immobilienmaklerin in Deutschland, Spanien und Frankreich tätig und vermarktet Wohn – und Gewerbeimmobilien.

Derzeit vertreten wir eine Vielzahl von Immobilienmakler in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Die Werbung von Immobilienmaklern ist immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen.

So hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden, dass Makler ebenfalls § 16a EnEV zu beachten haben. Hierbei sind u.a. Angaben zur Art des Ernergieausweises sowie dem Baujahr der Immobilie zu machen. Werden die Angaben unterlassen, stellt dies einen  Verstoß gegen §§ 5, 5a UWG dar (OLG Hamm. Urteil vom 04.08.2016, 4 U 137/15). Auch die Nichtangabe des wesentlichen Energieträgers für die Heizung des Gebäudes wurde bereits als unlauter und damit als ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht angesehen (Urteil des OLG Hamm, 30.08.2016 – 4 U 8/16).

Abmahnung der Günther & Günther GmbH / Rechtsanwalt Günther

Gegenstand der Abmahnung sind Wettbewerbsverstöße, welche angeblich über die Immobilien-Plattform immonet.de beworben wurden. Im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Günther & Günther GmbH wird den betroffenen Immobilienmaklern vorgeworfen, es seien Immobilienangebote in Bezug auf Objekte geschaltet worden, die bereits vermietet und/oder verkauft wurden.

Rechtsanwalt Günther führt insoweit aus, dass diese Werbung unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden sei. In der dargestellten Form verstoße die Werbung gegen die § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG.  Darüber hinaus weist Rechtsanwalt Günther darauf hin, Interessenten den Angebote würden nicht erwarten, dass sie Werbung in Bezug auf bereits verkaufte und/oder vermietete Objekte erhalten. Rechtsanwalt Günther fordert von den betroffenen Maklern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung vonGünther & Günther GmbH

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie im Wettbewerbsrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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