Aktuell erreichte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von dem Anbieter 3D Creativity Service / Michael Walk und HKMW Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblich wettbewerbswidriges Angebot von im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren. Konkret geht es um eine Erweiterung für einen Bohnenbehälter für eine Kaffeemaschine, welche mit dem Zusatz „für“ beworben wurde. Wenn Sie auch eine Abmahnung von HKMW Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht anbieten.
Was ist Gegenstand der Abmahnung von HKMW Rechtsanwälte?
HKMW Rechtsanwälte mahnen für verschiedene Wettbewerber angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen ist dabei der Vorwurf, der Anbieter von im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren erzeuge durch die Gestaltung seines Ebay-Angebotes den Eindruck, dass das Produkt von einem Originalhersteller stamme, da die Marke in der Überschrift ohne Zusätze wie „passend für“ angeboten werde. Es wird behauptet, dass ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG vorläge. Die Kunde würde daher in einem ersten Moment davon ausgehen, dass das Produkt von einem Originalhersteller stamme, was bei Zubehör- und Ersatzteilen, die im 3D-Druckverfahren selbst hergestellt wurden, naturgemäß nicht der Fall sein kann. Es wird die Abgabe einer sehr weitreichenden Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren werden die Kosten der Abmahnung von dem Empfänger der Abmahnung gefordert.
Wie sollte man reagieren?
Die Abmahnung sollte ernst genommen und die Fristen sollten beachtet werden. Ob tatsächlich ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß gegeben ist, sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Wir halten die geforderte Unterlassungserklärung für zu weitreichend. Dies bedeutet, dass selbst wenn im konkreten Fall ein Wettbewerbsverstoß gegeben sein könnte, die Unterlassungserklärung angepasst (modifiziert) werden sollte. Wir bieten als Fachanwälte eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.