Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Stephan Macha, vertreten durch die Kanzlei Lothar Stoffner & Kollegen vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht aufgrund einer wettbewerbswidrigen Produktbezeichnung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000 €, mithin 1.005,40 €, gefordert. In der geforderten Unterlassungserklärung wird zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 € festgelegt.
Wie ist auf die Abmahnung der Rechtsanwälte Lothar Stoffner & Kollegen im Auftrag des Herrn Stephan Macha zu reagieren?
Zunächst ist die Berechtigung der Abmahnung zu überprüfen. Es stellt sich die Frage, ob im konkreten Fall tatsächlich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen wurde. Diese Situation ist für den rechtlichen Laien nur schwer einzuschätzen. Die Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist eine Spezialmaterie. Der Spezialist für Wettbewerbsrecht ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Es empfiehlt sich daher, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Insbesondere müssen entsprechende Angebote im Internet zunächst rechtssicher überarbeitet werden. Wir sind eine auf das Internetrecht, Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht, ausgerichtete Fachkanzlei. Unsere Erfahrung beruht auf über 1000 Abmahnungsfällen, bei denen wir unseren Mandanten verteidigen konnten. Vorzugswürdig ist es jedoch, eine Abmahnung im Vorfeld effektiv zu vermeiden und von Anfang an rechtssicher zu handeln. Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Wettbewerbsrecht
Wir bieten die Überprüfung und abmahnsichere Gestaltung von Onlineshops zu günstigen Pauschalen an. Unsere Beratung ist dabei aufgrund unserer besondere Ausrichtung auf das Internetrecht schnell, günstig und kompetent. Sie erhalten sämtliche Datensätze bequem per E-Mail innerhalb kürzester Zeit. Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Shop den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht? Zögern Sie nicht uns anzurufen – Aktives Handeln kann Risiken vermeiden und Kosten reduzieren!
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