Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Frieder Näther und Kanzlei Hoesmann

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Frieder Näther und Kanzlei Hoesmann erhalten? Wir berichten über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Hoesmann. Dieser spricht eine Abmahnung im Auftrag des Herrn Frieder Näther aus. Gegenstand der Abmahnung ist eine angeblich nicht klickbarer OS-Link sowie eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Unser Tipp: Lassen Sie die Abmahnung des Herrn Frieder Näther und Kanzlei Hoesmann durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht prüfen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Wenn die Abmahnung ignoriert wird, besteht allerdings die Gefahr, dass nach der Abmahnung des Herrn Frieder Näther und Kanzlei Hoesmann eine einstweilige Verfügung zugestellt wird. Betroffene sollten daher die Abmahnung ernst nehmen und Fristen einhalten. Weitere Informationen zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen finden Sie unter:

Abmahnung

 

Reaktion bei Abmahnung wegen UWG-Verstoßes?

Wenn Sie eine Abmahnung des Herrn Frieder Näther und Kanzlei Hoesmann erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.  Als Anwälte für Wettbewerbsrecht und IT-Recht kennen wir die Gegner und das Vorgehen.

Wir haben mehrere tausend Abmahnungsfälle bearbeitet und verfügen über die notwendige Erfahrung, um Sie optimal beraten zu können. Wir sind auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnung spezialisiert. Rufen Sie uns an.

Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Wettbewerbsrecht

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