Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. – Abmahung wegen Lebensmittel

Abmahnung wegen Verstoß gegen Lebensmittelkennzeichnungsrecht bei Amazon-Angebot durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. : Es kontaktierte uns ein Mandant, der wegen eines angeblichen Verstoßes gegen lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Vorschriften in einem Amazon-Angebot durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. abgemahnt wurde.

Unserem Mandaten wird vorgeworfen, er habe bei einem von ihm und einem weiteren Anbieter auf dem Amazon Marketplace angebotenen Süßwarenartikel nicht alle erforderlichen Angaben gemacht. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe behauptet der Artikelbeschreibung des Amazon-Angebots fehle das nötige Zutatenverzeichnis (Artikel 18 LMIV). Zudem hätte auch der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Art. 9 Abs. 1 lit. H LMIV angegeben werden müssen.

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe meint, er müsse unseren Mandaten auffordern die Werbung in Form des Artikelangebots mit sofortiger Wirkung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen.

 

Vorneweg: Haben auch Sie eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen eines Angebots bei Amazon oder einer anderen Plattform erhalten? Nutzen Sie in Ihrem Fall die kostenlose Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven. Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits seit Jahren und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt anbieten.

 

Abmahnrisiko auf Amazon-Marketplace

Händler, die ihre Produkte über Amazon bzw. den Amazon-Marketplace vertreiben, stehen immer in Gefahr wegen fehlender Angaben in ihren Angeboten abgemahnt zu werden. Viele Artikel wären von mehreren Händlern gleichzeitig zum Kauf angeboten. Alle Anbieter können den Angebotstext verändern. Ohne Wissen der anderen Händler kann ein ursprünglich rechtskonformes Angebot also schnell Verstöße enthalten. Dennoch hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 03.03.2016, Az.: I ZR 140/14) entschieden, dass Händler, die bei Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, eine sogenannte Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote trifft. Wegen der durch einen Verkäufer vorgenommenen Änderungen können damit auch alle anderen Anbieter in Anspruch genommen werden.

 

Darf der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. Abmahnungen aussprechen?

Im Wettbewerbsrecht können nicht nur Mitbewerber, sondern zum Beispiel auch bestimmte Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, qualifizierte Einrichtungen sowie die Industrie- und Handelskammern Abmahnungen aussprechen. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. behauptet, ein Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen zu sein. Nach eigener Angabe hat der Verein in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt 2563 Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Abmahnung) versandt.

 

Was fordert der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe?

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe fordert die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Abgemahnte solle erklären, dass er die behaupteten Verstöße in Zukunft unterlässt.

Auch fordern die Abmahnenden die Zahlung einer Abmahnpauschale. Diese solle allerdings nur zur Hälfte gezahlt werden, da unser Mandant gleichzeitig mit einem weiteren Händler wegen desselben Angebots abgemahnt wurde.

Wie sollten Empfänger eine Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe reagieren?

Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wird die Abmahnung ignoriert und verstreichen Fristen, so erheben die Abmahnenden häufig Klage. Auch der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe schreckt nicht vor Klageerhebung zurück. Im Lebensmittelkennzeichnungsrecht bzw. Wettbewerbsrecht sind die Streitwerte in aller Regel recht hoch. Je höher der Streitwert desto höher die Gerichtskosten, die der Unterlegene in der Regel zu tragen hat. Den Abgemahnten trifft somit ein nicht zu vernachlässigendes Kostenrisiko.

Die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat Folgen, denen sich Abgemahnte nicht immer bewusst sind. So bindet sich der Erklärende für 30 Jahre an die Erklärung und verspricht für Verstöße eine Vertragsstrafe.

 

Fachkundigen Rat einholen

Abgemahnte sollten sich umgehend mit einem auf dem Gebiet der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Um adäquat in solch einem Fall beraten zu können, ist es nötig, dass der Rechtsanwalt die Eigenheiten des Amazon-Marketplaces kennt und Erfahrung in Abmahnverfahren hat. Mandanten profitieren häufig davon, dass ihr Rechtsbeistand die Streitführung und Vergleichsbereitschaft der Gegenseite kennt. Aus einer sehr großen Zahl an Abmahnverfahren haben Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte eine große Erfahrung mit wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Abmahnungen. Profitieren Sie von diesem Wissen und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

Sie erreichen uns unter:

Tel.: 0251 / 208680-30 | Fax: 0251 / 208680-50 | Email: info@wd-recht | Direkthilfe-Formular: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

 

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner