Urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor, die von der Motion E-Services GmbH, ebenfalls ein Unternehmen aus Hamburg, mit der rechtlichen Vertretung betraut sind. In dem Schreiben wird eine Urheberrechtsverletzung durch den Adressaten der Abmahnung geltend gemacht.

 

Wie lautet der genaue Vorwurf durch CBH im Namen der Motion E-Services GmbH?

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, in seinem Shop auf der Online-Handelsplattform eBay.de unter Verwendung einer Fotografie der Motion E-Services GmbH ein Produkt angeboten und beworben zu haben.

Der Mandantin von CBH als Urheberin des Lichtbildwerkes nach § 2 UrhG stünden die alleinigen Nutzungsrechte daran zu. Da dem abgemahnten Online-Händler auch keine Lizenz bezüglich des betreffenden Werkes erteilt worden sei, verletze die Veröffentlichung des Fotos im Internet das Urheberrecht der Motion E-Services GmbH.

Zudem fehle zu der Fotografie eine nach § 13 UrhG erforderliche Angabe des Namens des Urhebers.

Aus diesen behaupteten Rechtsverletzungen würde sich daher unter anderem ein Schadensersatzanspruch der Mandantin von CBH aus § 97 Abs. 2 UrhG ergeben.

 

Welche Forderungen stellt der Rechtsvertreter von CBH für seine Mandantin?

Auf Grundlage dieser Urheberrechtsverletzung fordern CBH für ihre Mandantin:

  • Unverzügliche Löschung der betreffenden Fotografie und zukünftige Unterlassung der Nutzung
  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Schadensersatz für alle durch die Benutzung der Fotografie entstandenen und noch entstehenden Schäden
  • Auskunftserteilung bzgl. Art, Dauer und Umfang der vorgeworfenen Verletzungshandlung
  • Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR sowie von Testkaufkosten in Höhe von 96,78 EUR

Welche Reaktion empfiehlt sich auf eine solche Abmahnung von Seiten der Motion E-Services GmbH?

Aufgrund der Vielzahl und der Höhe der einzelnen von CBH geltend gemachten Forderungen ist eine solche Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrecht hinsichtlich ihrer rechtlichen und finanziellen Risiken für den Adressaten nicht zu unterschätzen.

Zunächst ist dazu zu raten, nicht vorschnell aus Angst vor weiteren rechtlichen Schritten der Gegenseite Forderungen zu erfüllen. Insbesondere hat eine Unterlassungserklärung dieser Art eine strafbewehrte Bindung für den Erklärenden;  dies bedeutet, dass er im Falle eines Verstoßes gegen die darin enthaltene Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe zahlen muss.

Trotzdem sollten die in dem Schreiben gesetzten Fristen nicht reaktionslos verstrichen lassen werden, da dann der außergerichtlichen Abmahnung eine Klage folgen könnte. Die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH sollte daher unbedingt ernst genommen werden.

In Bezug auf mögliche Verteidigungsmaßnahmen empfiehlt sich die Beratung mit einem Fachanwalt für Urheberrecht. Dieser kann dann nach Schilderung des Sachverhalts die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche überprüfen. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie hier.

 

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