Thomas Wolf / TW Photomedia | Urheberrechtsverletzung

In den letzten Tagen wurden wir vielfach in Bezug auf Forderungen und Abmahnungen des Herrn Thomas Wolf aus Würzburg, handelnd unter TW Photomedia, beauftragt. Herr Thomas Wolf / TW Photomedia scheint dabei sowohl selbst als auch durch die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm und Rosenbaum gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Herr Thomas Wolf / TW Photomedia schickt den betroffenen Nutzern der Lichtbilder dabei eine Aufforderung, das streitgegenständliche Bild zu löschen sowie einen Vergleichsbetrag zu zahlen. Des Weiteren wird eine Frist gesetzt, die vorgenannten Handlungen vorzunehmen. In den uns vorliegenden Fällen wird beispielsweise ein „Angebot“ gemacht, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.695,75 € zu zahlen.

Als Beschreibung enthält das „Angebot“ den Hinweis, dass es sich um eine „Lizenzierung“ des Bildes handelt. Fraglich ist aus unserer Sicht insbesondere, wie weit diese „Lizenzierung“ gehen soll. Hierbei ist zu beachten, dass Herr Thomas Wolf / TW Photomedia in seinem Schreiben gleichzeitig verlangt, das Bild umgehend von der betroffenen Website zu löschen. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob der von Thomas Wolf / TW Photomedia geltend gemachte Vergleichsbetrag zulässig und angemessen ist.

Sie haben ein Schreiben von Thomas Wolf / TW Photomedia erhalten?

Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und vertritt bereits mehrere Mandanten, die ein Schreiben des Herrn Thomas Wolf / TW Photomedia erhalten haben. Wir empfehlen, den „Lizenzvertrag“  nicht ungeprüft zu akzeptieren. Rechtsanwalt Timm Drouven (Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) bietet betroffenen Nutzern eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage an. Hierzu können Sie uns das Schreiben des Herrn Thomas Wolf und Ihre Kontaktdaten an nachfolgende E-Mail Adresse übersenden: info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular.

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