Aktuell erreichte uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte VON HAVE FEY. Die Abmahnung wird durch die Swiss Fragrance GmbH ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist das Angebot eines Duftzwillings des Markenparfums. Wenn Sie ebenfalls eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Markenanwalt nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Was ist Gegenstand der Abmahnung von VON HAVE FEY Rechstanwälten?
Die Swiss Fragance GmbH, ein bekannter Parfümhersteller, weist in der Abmahnung darauf hin, dass sie ihre Rechte an den Marken „Gisada“ und „AMBASSADOR“ durchsetzen möchte. Beide Marken sind international geschützt und werden in der Europäischen Union sowie weiteren Ländern kommerzialisiert. Das Parfüm „Gisada“ erzielt in der EU hohe Umsätze, besonders in Deutschland und der Schweiz.
Die Anwälte von VON HAVE FEY weisen in der Abmahnung zudem darauf hin, dass die Mandantin kürzlich festgestellt hat, dass das betroffene Unternehmen über eine Website ein Parfüm anbietet, das als Duftzwilling zum „AMBASSADOR“-Parfüm beworben wird. Dies geschieht ohne die Zustimmung der Swiss Fragance GmbH. Dieses Vorgehen wird als Verletzung der Markenrechte betrachtet, da es den guten Ruf der Marke „Gisada“ und „AMBASSADOR“ ausnutzt. Zudem läge ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, da das Produkt als Imitat des „Gisada AMBASSADOR“-Parfüms beworben würde.
Was wird von Swiss Fragrance in der Abmahnung gefordert?
Aufgrund dieser Verletzungen fordert Swiss Fragrance das Unternehmen auf, das Bewerben, Anbieten und Vertreiben des Parfüms unverzüglich einzustellen. Darüber hinaus verlangt Swiss Fragrance die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb eine sehr kurzen Frist. Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, behält sich Swiss Fragrance gerichtliche Schritte vor.
Des Weiteren erhebt Swiss Fragrance zudem Ansprüche auf Schadensersatz, die sich nach der Höhe der erzielten Umsätze bemessen, die durch die unrechtmäßige Verwendung der Marke erzielt wurden. Für die Rechtsanwaltskosten wird eine Gebühr in Höhe von 2.538,10 Euro angesetzt, basierend auf einem Gegenstandswert von 150.000 Euro für den Unterlassungs- und Auskunftsanspruch.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Swiss Fragrance nicht bereit ist, die Verletzung ihrer Markenrechte und den Wettbewerbsverstoß zu dulden. Die geforderte Unterlassungserklärung soll eine unionsweite Verpflichtung umfassen, während sich die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auf Deutschland beschränken. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden Swiss Fragrance und die Rechtsanwälte VON HAVE FEY gerichtliche Schritte einleiten.
Wie sollte man auf die Abmahnung von Swiss Fragrance reagieren?
Auf eine Abmahnung wie die von der Swiss Fragance GmbH geschilderte sollte man umsichtig und strategisch reagieren. Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Anwaltlichen Rat einholen: Unbedingt einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz konsultieren. Dieser kann die Abmahnung prüfen und eine fundierte Einschätzung geben. Ein Anwalt kann auch feststellen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind oder ob die Abmahnung möglicherweise unberechtigt ist.
- Fristen beachten: Die gesetzte Frist sollte unbedingt beachtet werden. Eine Fristversäumnis kann zu einer einstweiligen Verfügung führen, was zusätzliche Kosten verursacht. Falls nötig, kann der Anwalt versuchen, die Frist zu verlängern, um genügend Zeit für eine fundierte Reaktion zu haben
- Sachverhalt prüfen: Den eigenen Online-Auftritt und die Angebote prüfen, um festzustellen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Markenrechte oder das Wettbewerbsrecht vorliegt.Falls das Angebot tatsächlich eine Rechtsverletzung darstellt, sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Verstoß zu beenden.
- Unterlassungserklärung: Die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da sie oft weitreichende Verpflichtungen enthält, die möglicherweise über das erforderliche Maß hinausgehen. Der Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen, die nur die notwendigen Verpflichtungen enthält und unnötige Risiken vermeidet.
In jedem Fall ist schnelles Handeln erforderlich, um unnötige rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Wir sind hochspezialisierte Anwälte mit jahrelanger Erfahrung aus tausenden Abmahnungsfällen. Nutzen Sie unsere kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung!