Siemens Industry Software GmbH („SISW“): Vorwurf der unerlaubten Nutzung von Siemens-Software (NX)

Erneut liegt uns ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, mit welchem dem Adressaten vorgeworfen wird, „Siemens-Software“ unerlaubt (unlizenziert) verwendet zu haben. Das Schreiben ist kurz gehalten und klingt alles andere als folgenschwer.

Vorab: Wenn Sie eine solche Kontaktaufnahme der Siemens Industry Software GmbH erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Melden Sie sich einfach unter der Rufnummer 0251 / 208680-30 bei uns. Wenn Sie möchten, können Sie bereits erhaltenen Schriftverkehr auch via eMail vorab an info@wd-recht.de zusenden, wir melden uns dann auf Wunsch zeitnahe bei Ihnen zurück.

Der Ansprechpartner stellt sich und die SISW in 3 Sätzen vor und beschreibt in einem Satz den Grund für das Schreiben. Dem Angeschriebenen wird dann in Tabellenform die Datenerhebung zur Verfügung gestellt, aus der sich die unberechtigte Nutzung ergeben soll. Beendet wird das Schreiben mit der „Bitte“, die genannten Softwarekopien von den angegebenen Computern zu löschen und die Löschung binnen 5 Werktagen zu bestätigen sowie einem Dank für die volle Kooperation.

 

Vorsicht bei unerlaubter Nutzung von Siemens-Software (NX)

Auch wenn der Tonfall der eMail vergleichsweise einnehmend ist und abgesehen von der Beseitigung/Löschung keine weiteren Forderungen gestellt werden, sollten Sie der Siemens Industry Software GmbH keinesfalls vorschnell und ohne vorherige Besprechung mit einem Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht antworten. In unserer letzten vergleichbaren Angelegenheit hatte unser Mandant leider genau dies getan, bevor er sich mit einem weiteren Schreiben der SISW  dann (erst) an uns wendete.

In diesem weiteren Schreiben wurde zunächst festgestellt, dass der Bestätigungs-eMail zu entnehmen sei, dass auf einem Rechner des Unternehmens eine „Raubkopie“ installiert gewesen und verwendet worden sei. Der Geschäftsführer möge „beachten“, dass bereits der Besitz von nicht lizenzierter Software als Straftat gelte.

Man wolle die Angelegenheit aber einvernehmlich klären. Der Wert der Raubkopie inklusive zugehöriger Verwendungen beliefe sich auf ca. 220.000,00 EUR (der Betrag wurde genau genannt, wird hier aber aufgerundet angegeben) pro Exemplar. Dieser Betrag (zzgl. eventuell anwendbarer Steuern und Softwarepflegegebühren) sei daher zu entrichten (bitte beachten Sie, dass die Höhe der Forderung selbstverständlich Tatfrage ist und vom Umfang der Nutzung abhängig ist, so dass dieser Betrag nichts darüber aussagt, welche Zahlungsforderung Gegenstand in Ihrer Angelegenheit wäre).

Anstatt den Betrag auf gerichtlichem Wege zu verfolgen, wolle man dem Unternehmen (unter Fristsetzung) anbieten, das Recht zur Nutzung der Softwareprodukte käuflich zu erwerben. Hierfür wurden zu den etwa 220.000,00 EUR zzgl MwSt noch knapp 50.000,00 EUR zzgl. MwSt für 12 Monate Pflege und Support berechnet.

Diese 2. eMail der Siemens Industry Software GmbH zeigt recht gut, dass die Angelegenheit mit der Löschung der Software nicht beendet ist/sein muss. Nach der Bestätigung des Vorwurfs bzw. der Löschung, wurde Zahlung verlangt (wobei die Höhe der Forderung Tatfrage ist).

 

Unsere Tipps lauten in einem solchen Fall:

  • Lassen Sie sich nicht durch das joviale 1. Schreiben und das Fehlen weiterer Forderungen irritieren. Mit dem Anschreiben wird unserer bisherigen Erfahrung nach eine nachfolgende Zahlungsforderung vorbereitet.
  • Beachten Sie die gesetzte Frist
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt mit der Gegenseite auf. In einem solchen Gespräch können unwissentlich schnell Angaben gemacht werden, die eine Verteidigung erschweren können
  • Kontaktieren Sie bestenfalls einen Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de.

 

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