Schreiben von REACT B.V. und The Pokémon Company erhalten?

Neuerdings sind wir auf eine in englischer Sprache verfasste Schreiben der Organisation REACT B.V. aus Amsterdam, Niederlande, und das japanische Unternehmen The Pokémon Company aufmerksam geworden.

Wie lautet der Vorwurf der The Pokémon Company durch die REACT B.V.?

Gegenstand des Schreibens ist ein angeblicher Verstoß der Adressatin gegen Markenrechte der The Pokémon Company. Für die Klientin von REACT B.V. sei die Unionsmarke „POKEMON“ angemeldet. Die Adressatin des Schreibens soll Empfängerin eines aus China versandten Pakets gewesen sein, das am Flughafen Lüttich vom belgischen Zoll beschlagnahmt wurde. Inhalt dieses Pakets seien Waren gewesen, die die Marke der The Pokémon Company getragen hätten, aber tatsächlich nicht von dem Unternehmen hergestellt worden seien.

Durch das behauptete unzulässige Inverkehrbringen dieser angeblichen Fälschungen/Raubkopien im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EU) 608/2013 seien daher Markenrechte der The Pokémon Company verletzt.

Welche Ansprüche macht die REACT B.V. für ihre Klientin geltend?

Die The Pokémon Company fordert durch ihre Rechtsvertretung von der mutmaßlichen Empfängerin des betreffenden Pakets

  • Eigentumsübertragung an den betreffenden Produkten zum Zwecke der Vernichtung (durch Ausfüllen des beigefügten Formulars)
  • Schadenersatz hinsichtlich der Transport- und Vernichtungskosten in Höhe von 85,00 EUR
  • Auskunft über Herkunftsort und Versender der Waren
  • Verzicht auf Ansprüche gegen die Markeninhaberin/deren Rechtsvertreter und Entschädigung für von Dritten gegen diese geltend gemachte Ansprüche

Für den Fall der Nichtbefolgung der geltend gemachten Ansprüche wird der Adressatin mit der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte wegen einer Markenrechtsverletzung gedroht. Zudem sei der Zoll bei einer fehlenden Reaktion der Adressatin des Pakets zur Selbstvornahme der Vernichtung berechtigt, wobei der Klientin von REACT B.V. weitere Schadensersatzansprüche, unter anderem ebenfalls hinsichtlich der Vernichtungskosten, zustünden.

Welche Reaktion wird auf ein solches Schreiben empfohlen?

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne eine juristische Vorprüfung ist abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem von der The Pokémon Company mit der Sache beauftragten Rechtsvertreter lässt ebenso Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass hier eine Übervorteilung der Mandantin der Kanzlei oder nachteilhafte Einlassungen des Angeschriebenen zu befürchten sind. Die gesetzte Frist sollte allerdings mit Blick auf die Androhung weiterer rechtlicher Schritte und die möglichen finanziellen Risiken nicht reaktionslos verstrichen lassen werden.

Eine Vorprüfung der Berechtigung des Schreibens durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Anwalt für Markenrecht

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner