Aktuell wurde uns ein Schreiben der von Image Law Rechtsanwaltskanzlei und AP Associated Press wegen unberechtigter Nutzung von Fotowerken vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben oder eine Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer. Wir melden uns umgehend.
Worum geht es in dem Schreiben von Image Law Rechtsanwaltskanzlei und AP Associated Press wegen unberechtigter Nutzung von Fotowerken?
Die Nutzung von Fotowerken im Internet hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was eine ebenso gesteigerte Zahl von Abmahnungen nach sich zieht. Als Fachanwalt für Urheberrecht möchte ich Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe, typische Fehler und Handlungsempfehlungen geben.
Fotografien sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG urheberrechtlich geschützt. Dabei genießen sowohl Lichtbildwerke (künstlerische Fotografien) als auch einfache Lichtbilder (z. B. Schnappschüsse) Schutz. Das Urheberrecht liegt in der Regel beim Fotografen oder, bei abgeleiteten Nutzungsrechten, bei Agenturen wie der Associated Press. Wird ein Foto ohne Erlaubnis verwendet, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Typische Verstöße umfassen:
- Nutzung ohne Lizenzierung
- Verletzung der Namensnennungsverpflichtung gemäß § 13 UrhG
- Bearbeitung oder Verfremdung des Bildes ohne Zustimmung
Das uns vorliegenden Schreiben dient dazu, solche Verstöße außergerichtlich zu klären. Bisher werden nur Schadenersatzansprüche sowie Rechtsanwaltsvergütung geltend gemacht. Theoretisch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Die Höhe der Ansprüche hängt von der Nutzungsdauer ab.
Typische Fehler vermeiden – Fachanwalt kontaktieren!
Abgemahnte begehen häufig Fehler, die die Situation verschlimmern. Dazu gehören:
- Ignorieren der Abmahnung: Das führt in der Regel zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage, was die Kosten erheblich steigert.
- Ungeprüfte Unterzeichnung der Unterlassungserklärung: Diese ist oft zu weit gefasst und kann zukünftig erhebliche Nachteile mit sich bringen.
- Direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite: Ohne juristische Beratung können Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten.
Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?
- Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, jedoch kein Grund zur Panik.
- Prüfung durch einen Anwalt: Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen. Dieser kann die Forderungen bewerten und gegebenenfalls reduzieren.
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Statt der vorgefertigten Erklärung der Gegenseite sollte eine individuell angepasste Version abgegeben werden, die Ihre Rechte wahrt.
- Prüfung des Schadensersatzanspruchs: Oftmals sind die geforderten Beträge überzogen und können durch Verhandlungen reduziert werden.
Vorbeugende Maßnahmen: Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie:
- Nur lizenzierte Bilder verwenden: Nutzen Sie seriöse Plattformen wie Shutterstock oder Pixabay und achten Sie auf die Lizenzbedingungen.
- Urheber korrekt benennen: Halten Sie die Pflicht zur Namensnennung ein.
- Auf Bildbearbeitungen verzichten: Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vorgenommen werden!
Weitere Infos finden Sie unter: Urheberrecht
Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!
Abmahnungen und Forderungsschreiben wegen unberechtigter Nutzung von Fotowerken, insbesondere durch Akteure wie Image Law und AP, sind keine Seltenheit. Eine fundierte rechtliche Beratung ist der Schlüssel, um Schaden zu begrenzen und Ihre Rechte zu wahren. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Prävention der beste Schutz vor solchen Streitigkeiten. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten oder Fragen zum Urheberrecht haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!