Nutzung der nicht lizensierten Software SketchUp (Firma Trimble): Aktuell erreichte uns ein Schreiben der Firma Trimble und CJCH Solicitors in Bezug auf die Software Trimble / SketchUp vor. Es wird darauf hingewiesen, dass der Trimble Inc. das „Softwarecopyright“ sowie das geistige Eigentum zustehe. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass man Nutzer / Firmen identifiziere, die die Software illegal verwenden, um das geistige Eigentum der Trimble Inc. zu schützen.
Worum geht es bei dem Schreiben von Trimble?
In dem Schreiben von CJCH Solicitors und Trimble wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Softwareentwickler in den Produkten Sicherheitsmaßnahmen installiert habe. Danach sei in dem uns vorliegenden Fall ein Verstoß festgestellt worden. Die Software SketchUP wurde angeblich für unerlaubte kommerzielle Zwecke verwendet. Die vorgenannten Anwälte wurden daher als Vermittler beauftragt. Das betroffene Unternehmen soll sich mit dem Anbieter zwecks Lizenzierung in Verbindung setzten. Es wird eine entsprechende Frist gesetzt.
Wie sollte man auf das Schreiben von CJCH und Trimble reagieren?
Grundsätzlich sollte man die Vorwürfe durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen. Wir raten davon ab, den gewünschten Kontakt zur Gegenseite herzustellen oder ohne fachanwaltliche Prüfung Angaben zum Sachverhalt zu machen. Eine Urheberrechtsverletzung stellt eine Straftat dar und eine unbedachte Kontaktaufnahme kann erhebliche Folgen auslösen.
Keinesfalls sollte dem Rechteinhaber Zugang zu irgendwelcher IT-Infrastruktur gewährt werden. Es kann sein, dass der Betroffene dem Rechteinhaber selbst die Beweise liefert, die dieser für eine gerichtliche Geltendmachung von erheblichen Schadenersatzzahlungen benötigt.Überdies können einmal getätigte Aussagen kaum noch zurückgenommen werden. Betroffene Unternehmen sollten äußerst vorsichtig und zurückhaltend reagieren. Ein Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht kann Sie und Ihr Unternehmen auch in dieser frühen Phase beraten und erhöhte Risiken verhindern.
Wir kennen diese Fälle und dieses Vorgehen von Softwareanbietern seit Jahren (weitere Infos z.B. unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/schreiben-von-cjch-solicitors-und-dassault-systemes-solidworks-corporation/ oder https://www.anwalt.de/rechtstipps/cjch-solicitors-fuer-dassault-systmes-wg-nutzung-der-cad-software-solidworks_179411.html) und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung des Falles an. Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns das Schreiben von CJCH Solicitors. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.