Sasse und Partner für Gelring Limited – Bootlegs von „Genesis“

Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner wegen sogenannter Bootlegs vor. Im vorliegenden Fall mahnen die Rechtsanwälte Sasse und Partner für die Firma Gelring Limited aus Großbritannien vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein sogenanntes „Bootleg“ der Aufnahme „Genesis with Phil Collins – Live USA Vol. 1 und Vol. 2“.

Bootlegs sind Tonträger mit Tonaufnahmen der Musikgruppe „Genesis“, die in dieser Form zu keinem Zeitpunkt offiziell veröffentlicht wurden. Die Rechtsanwälte Sasse und Partner weisen darauf hin, dass die Künstler der Gruppe „Genesis“ sämtliche Rechte der ausübenden Künstler in Bezug auf „Genesis“ auf die jeweiligen Auswertungsgesellschaften (Michael Rutherford Limited bzw. Anthony Banks Limited bzw. Phili Collins Limited) übertragen haben. Diese wurden dann wiederum auf die Gelring Limited übertragen.

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner fordern von den Betroffenen die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunft und Schadensersatz. Des Weiteren sollen die Vervielfältigungsstücke herausgegeben werden. Im Rahmen des Schadensersatzes wird zudem die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 €, also 755,80 € verlangt.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Wir bearbeiten bereits eine Vielzahl von Bootleg-Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner  (Pink Floyd Ltd, David Gilmour Music Ltd., Gelring Limited). Des Weiteren vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Bootleg-Abmahnungen vor dem AG Hamburg. Betroffenen ist daher zu raten, die urheberrechtliche Abmahnung ernst zu nehmen. Ein Zögern lässt nur wertvolle Reaktionszeit verstreichen und erhöht das Kostenrisiko. Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen bundesweit  verteidigt.

Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten druch einen Fachanwalt für Urheberrecht
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

 

 

 

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