Negative Feststellungsklage erfolgreich: Abmahnung von Firma Druckecke (Matthias Neumann) teilweise unberechtigt.

Unter dem Aktenzeichen 2a 35/18 hat das Landgericht Düsseldorf im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass die Abmahnung des Rechtsanwalts Kehl, welche er für die Firma Druckecke (Matthias Neumann) ausgesprochen hatte, teilweise unberechtigt war. Die Firma Druckecke musste die Kosten des Verfahrens tragen.

Rechtsanwalt Kehl, welcher weiterhin als Kehl Rechtsanwalts mbH Abmahnungen für die Firma Druckecke ausspricht, hatte zu Unrecht beanstandet, dass unsere Mandantschaft mit einer Marke und dem sogenannten „R“ im Kreis geworben hatte. Tatsächlich war der Markenschutz bereits verlängert worden. Dies konnte auch nachgewiesen werden. Das „R“ im Kreis war daher korrekt verwendet worden.

Wir haben in Bezug auf den berechtigten Teil der Abmahnung ohne Schuldanerkenntnis eine Unterlassungserklärung abgegeben und im Übrigen eine negative Feststellungsklage erhoben. Das Landgericht Düsseldorf hat sich der Ansicht unserer Mandantschaft angeschlossen und die Kosten des Verfahrens der  Firma Druckecke (Matthias Neumann) auferlegt.

Das Verfahren zeigt erneut, dass es durchaus erfolgreich sein kann, sich gegen eine Abmahnung zu wehren. Wenn Sie eine Abmahnung der Firma Druckecke (Matthias Neumann) und der Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Senden Sie uns hierzu die Abmahnung an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular Wir beraten Sie in Münster und bundesweit zum gesamten Bereich des Wettbewerbsrechts und Markenrechts.

 

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