Medius Rechtsanwalts GmbH / Abmahnung Japado Ltd.

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Medius Rechtsanwalts-GmbH vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die Japado Ltd. aus Düsseldorf. In der vorliegenden Abmahnung geht es um den angeblich wettbewerbswidrigen Vertrieb von Ledergürteln. Im Rahmen der Abmahnung verweisen die Medius Rechtsanwälte auf die RAL-Vereinbarung des Verbandes der Deutschen Lederindustrie e.V. Die Medius Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 €.

Derzeit häufen sich Abmahnungen in Bezug auf angebliche Verstöße bei der Textilkennzeichnung. In Bezug auf die Verwendung des Begriffes „Leder“ ist umstritten, ob die häufig zitierten RAL-Vereinbarungen Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sind. Seit 2012 gilt zudem die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011.

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