Klage der Naketano GmbH zu Gunsten unserer Mandantschaft abgewiesen

Landgericht München I: Klage der Naketano GmbH zu Gunsten unserer Mandantschaft abgewiesen – Kein lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen der Naketano GmbH und Lorenz Seidler Gossel berichtet. In einigen Fällen waren wir gezwungen, Klageverfahren zu führen, da die Nakteno GmbH trotz begründeter Zurückweisung der Abmahnung die angeblichen Ansprüche gegen unsere Mandantschaft weiter verfolgen wollte.

 

Klage von der Naketano GmbH – Was war Gegenstand des Verfahrens?

Eine entsprechende Klage der Naketano GmbH gegen unsere Mandantschaft wurde nun vom Landgericht München I abgewiesen. Wir hatten argumentiert, dass der Naketano GmbH in Bezug auf die Produkte unserer Mandantschaft kein Anspruch aus lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz zustehe und die Abmahnung sowie die Klage (Streitwert: 750.000 €) unbegründet seien.

Das Landgericht München I ist nun unserem Antrag gefolgt und hat die Klage zu Gunsten unserer Mandantschaft abgewiesen. Die Urteilsgründe liegenmittlerweile vor. Wir werden aber weiter berichten.

Das vorliegende Verfahren zeigt wieder deutlich, wie schwer es  im Bereich der Textilien und Mode ist, wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Bezug auf Nachahmungen durchzusetzen. Modedesignern und Modeherstellern ist daher immer zu empfehlen, die Möglichkeiten des Designrechts (Geschmacksmuster, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) zu nutzen, bevor wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz geltend gemacht wird. Es wird zudem häufig übersehen, dass das deutsche Recht (bislang) keinen Ideenschutz in Bezug auf Gestaltungen von Modeprodukten kennt.

Unternehmen, die das Design ihrer Produkte schützen lassen wollen, sollten daher frühzeitig einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen, voreilige Präsentationen der Produkte vermeiden und die Neuheitsschonfrist von 12 Monaten beachten.

 

Auch OLG München entscheidet zu Gunsten unserer Mandantschaft – Naketano verliert auch die Berufung

Die  Naketano GmbH hat gegen das vorgenannte Urteil Berufung eingelegt und ebenfalls verloren. Auch die zweite Instanz folgte unserer Argumentation: Urteil des OLG München vom 14.05.2020 –  29 U 36/18.

 

Auch eine Abmahnung oder Klage von Naketano erhalten? Wir helfen!

Sie haben eine Abmahnung oder Klage von der Naketano GmbH erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und rufen Sie uns an. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Alternativ können Sie auch unser Direkthilfeformular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Sie haben Fragen zum Wettbewerbsrecht oder Designrecht? Wir beraten Sie gerne. In Münster und bundesweit. Ergänzende Informationen finden Sie unter:

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

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