Grenzbeschlagnahme Louis Vuitton

In einem aktuellen Fall wurde uns ein Schreiben der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner vorgelegt. Hintergrund des Schreibens ist eine Grenzbeschlagnahme von Waren, welche  Marken der Firma Louis Vuitton tragen. Die Rechtsanwälte Preu, Bohlig, Partner fordern im Auftrag der Firma Louis Vuitton die Zustimmung zur Vernichtung der beschlagnahmten Ware und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Wir beraten seit Jahren Unternehmen und Privatpersonen in Bezug auf Grenzbeschlagnahmen. Häufig folgt auf die Mitteilung des Zolls oder einer Durchsuchung der Geschäftsräume durch die Polizei / Staatsanwaltschaft, eine Abmahnung des Rechteinhabers (Markeninhaber/ Patentinhaber).

Betroffene Unternehmen sollten daher bei Erhalt einer Mitteilung des Zolls über eine Grenzbeschlagnahme schnell reagieren und den Sachverhalt durch einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gegebenenfalls kann bei frühzeitigem Einschreiten ein weiterer Schaden abgewendet werden.

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