Gillette Abmahnung von Notos Rechtsanwälte – Designverletzung

Gillette Abmahnung von Notos Rechtsanwälte – Designverletzung: Seit einigen Jahren vertreten wir Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen von Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Bezug auf Rasierklingen erhalten haben. Aktuell erreichte uns eine Abmahnung von den Notos Rechtsanwälte wegen Designverletzung. Wenn Sie eine Abmahnung von Notos Rechtsanwälte wegen Designverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Nutzen Sie einfach unser Direkthilfeformular oder schicken Sie uns ein Fax oder ein E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Abmahnung wegen Designverletzung von Notos Rechtsanwälten – was ist zu tun?

Gegenstand der Abmahnung wegen Designverletzung von Notos Rechtsanwälten ist eine angebliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten der Firma The Gillette Company LLC.  Die Anwälte weisen darauf hin, dass die Firma The Gillette Company LLC zur Procter und Gamble Gruppe gehört und als weltweit tätiges Unternehmen Produkte für die Nassrasur, wie Nassrasierer und Rasierklingen herstellt und vertreibt. Zu den Produkten gehören z.B. auch der Nassrasierer „Gillette FUSION“ oder „Gillette MACH 3“. Die Anwälte von Notos weisen ferner darauf hin, dass das Design der Rasierklingen „FUSION“ und „MACH 3“ durch verschiedene registrierte Schutzrechte geschützt sei. In der aktuellen Abmahnung wird konkret auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster RCD 000388574-0001, welches am 19.08.2005 angemeldet und registriert wurde.

Im Rahmen der Abmahnung wird nun behauptet, dass die Rasierklingen der Mandantschaft die registrierten Designs der Gillette verletzen. Eine Verletzung eines Designs oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist möglich, wenn die Produkte einen identischen Gesamteindruck aufweisen. Des Weiteren behaupten die Rechtsanwälte Notos im Rahmen der Abmahnung, dass eine „Nachahmung“ im Sinne der §§ 3,4 Nr. 3 lit. a) UWG gegeben sei. Die identische Übernahme führe zu einer Rufausbeutung.

Es wird Auskunft, Rechnungslegung und Schadenersatz verlangt. Des Weiteren werden die Kosten der Inanspruchnahme aus einem Gegenstandswert von 150.000 € geltend gemacht.

Wir raten betroffenen Unternehmen dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und die Fristen zu beachten. Zwar handelt es sich bei Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern um „ungeprüfte“ Schutzrechte, die erst im Verletzungsverfahren vor einem Gericht auf Ihre Neuheit und Eigenart überprüft werden können, aber soweit sollte man es nicht kommen lassen.  Auch wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz ist nicht immer gegeben, da grundsätzlich Nachahmungsfreiheit besteht. Wurde die Ware umfangreich mit eigenen Marken versehen, kann dies dazu führen, dass zwar eine Nachahnung vorliegt, diese aber nicht mehr unlauter ist.

Unser Expertentipp: Lassen Sie die Abmahnung wegen Designverletzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterzeichnen Sie keinesfalls voreilig die strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Hilfe bei Abmahnung von Gillette und Notos - Dr. Oliver Wallscheid
Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.: Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von Rechtsanwaltsgesellschaft von Notos Rechtsanwälte erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Designrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.  Eine kure Übersicht finden Sie in unserer Gegnerliste. Unsere Kanzlei verfügt derzeit über mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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