Aktuell erreichen uns mehrere einstweilige Verfügungen des Landgericht München im Zusammenhang mit dem angeblichen Vertrieb von Product Keys. Die einstweiligen Verfügungen wurden dabei den jeweiligen Providern übersandt, welche angeblich Onlineshops und Websites hosten, die Product Keys für Microsoft Produkte verkaufen. In einem Fall liegt uns eine Stellungnahme des Landgerichts München vor. Danach handelt es sich bei der einstweiligen Verfügung um eine Fälschung. Das Landgericht weist darauf hin, dass weder die Geschäftszeichen noch die Richter, die in der einstweiligen Verfügung genannt werden, bekannt sind.
Was sollten betroffene Provider bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung von Microsoft unternehmen?
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung vom Landgericht München und Microsoft erhalten haben und nicht sicher sind, ob es sich um eine echte einstweilige Verfügung handelt, können Sie sich an uns wenden. Wir können feststellen, ob es sich um eine „echte einstweilige Verfügung“ handelt.
Handelt es sich um eine Fälschung, muss der Provider den Shop wieder aktivieren. Betroffene Anbieter und Provider sollten zudem eine Strafanzeige erstatten. Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Gegebenenfalls kann der Urheber der Fälschung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Überdies stellt sich die Frage, ob dem Kunden des Providers ein Schadenersatzanspruch gegen den Provider zusteht. Oftmals werden die Shops vorschnell und rechtswidrig abgeschaltet. Ob im Einzelfall Ansprüche gegen den Provider wegen einer Pflichtverletzung im Vertragsverhältnis bestehen, prüfen wir für Sie.
Handelt es sich um eine echte einstweilige Verfügung, sollten Sie einen Fachanwalt für Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz beauftragen. Dieser wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutern. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen und einstweilige Verfügungen von Microsoft berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-microsoft-wegen-produkt-schluessels_108360.html