Als spezialisierte Kanzlei für Marken- und Urheberrecht erhalten wir zunehmend Anfragen von Mandanten, die von der BVB Merchandising GmbH oder den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen angeschrieben wurden. Häufig geht es dabei um Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken, Logos oder Merchandising-Artikeln des Fußballvereins Borussia Dortmund (BVB).
Was ist eine Berechtigungsanfrage und warum keine Abmahnung?
Eine Berechtigungsanfrage ist im Wesentlichen eine rechtliche Aufforderung, bei der geprüft wird, ob Sie die Rechte zur Nutzung bestimmter Marken oder urheberrechtlich geschützter Inhalte besitzen. Sie kann Vorstufe einer auf die Antwort folgenden Abmahnung sein. Im Kontext des BVB betrifft dies häufig:
- den Verkauf von Fanartikeln wie Trikots, Schals oder T-Shirts
- die Nutzung des BVB-Logos oder von Vereinsmotiven auf Produkten oder in Online-Shops, z.B. in Zusammenhang mit dem Angebot von Aufklebern und Stickern
- Marketingmaßnahmen, die mit dem Verein in Verbindung gebracht werden könnten
- Es werden (noch) keine Kosten geltend gemacht
- Es wird (noch) keine Unterlassungserklärung gefordert
Vorsicht: Die Berechtigungsanfrage kann der Vorbereitung einer Abmahnung dienen. Uns liegen bereits Abmahnungen von BVB Merchandising GmbH oder den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vor.
Rechtliche Grundlagen der Berechtigungsanfrage von BVB Merchandising GmbH / Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen
Die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH schützen die exklusiven Nutzungsrechte an Logos, Schriftzügen, Vereinswappen und Merchandising-Artikeln. Eine unautorisierte Nutzung kann als Markenverletzung gelten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Unterlassungsaufforderungen bis zu Schadensersatzforderungen. Um aufzuklären, ob tatsächlich eine Markenverletzung geben ist, kann vorab eine Berechtigungsanfrage aus Sicht des Markeninhabers sinnvoll sein. Die Anwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vertreten in diesen Fällen die Interessen der BVB Merchandising GmbH und verschicken entsprechende Schreiben, um mögliche Rechtsverletzungen aufzuklären und ggf. zu unterbinden. Dies geschieht in Form von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen.
So reagieren Sie richtig
Nicht vorschnell reagieren
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Eine Berechtigungsanfrage bedeutet nicht automatisch, dass Sie im Unrecht sind.Liegt eine Verletzung von Markenrechten vor – wurde im geschäftlichen Verkehr gehandelt?
Wichtig ist, genau zu prüfen, welche Rechte betroffen sind, und ob eine Nutzung möglicherweise durch eigene Lizenzen, Schrankenregelungen oder faire Nutzung gedeckt ist. Lassen Sie auch prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Scheinprivate Anbieter sind häufig Adressaten von Berechtigungsanfragen und müssen im Anschluss mit einer Abmahnung rechnen.Dokumentation und Beweissicherung
Bewahren Sie alle relevanten Dokumente, Angebote und Korrespondenz sorgfältig auf – dies kann später entscheidend sein.Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht kann die Schreiben prüfen, Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und eine strategische Antwort formulieren, die Ihre Interessen wahrt.
Kostenfreie Ersteinschätzung durch Fachanwalt nutzen!
Berechtigungsanfragen und Abmahnungen im Markenrecht sind kein Grund zur Panik, erfordern aber schnelles und fundiertes Handeln. Mit professioneller rechtlicher Unterstützung lassen sich unnötige Kosten vermeiden und Ihre Rechte gezielt wahren.
Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung für Mandanten, die von der BVB Merchandising GmbH oder den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen kontaktiert wurden. In einem kurzen, für Sie unverbindlichen Gespräch klären wir:
ob ggf. ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit eine Markenverletzung vorliegend könnte.
wie hoch das Risiko eine nachfolgenden kostenpflichtigen Abmahnung ist
welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Hierzu zählt z.B. die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, bevor Sie auf Schreiben reagieren. So schützen Sie sich vor voreiligen Entscheidungen und möglichen rechtlichen Nachteilen. Übersenden Sie uns hierfür das Schreiben der Gegenseite mit Ihrer Telefonnummer. Nutzen Sie hierzu gerne unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.