Berechtigungsanfrage der CHROMORANGE Photostock erhalten?

Uns lag kürzlich eine Berechtigungsanfrage der CHROMORANGE Photostock für Herrn C. Ohde vor. Es wird behauptet, Herr C. Ohde sei Urheber eines Fotos. Dieses Foto soll der Adressat der Berechtigungsanfrage ohne Nennung des Urhebers im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben.

Vorab:

Haben Sie ein solches Schreiben oder eine Abmahnung der CHROMORANGE Photostock oder Herrn C. Ohde erhalten? Dann können Sie uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Fachanwalt für Urheberrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was wird von CHROMORANGE Photostock verlangt?

CHROMORANGE Photostock fordert dazu auf, über die behauptete Bildnutzung folgendes mitzuteilen

  • Herkunft
  • Verwendungsdauer
  • Anzahl der Verwendungen
  • Verwendungen im Printbereich
  • Sonstige Verwendungen (Mailing)

Es wird eine kurze Frist gesetzt. Für den Fall, dass innerhalb der gesetzten Frist keine Auskunft erteilt wird kündigt CHROMORANGE Photostock an, dass urheberrechtliche Beseitigungs-, Unterlassungs- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes geltend gemacht werden.

Was ist zu tun?

Eine Berechtigungsanfrage der CHROMORANGE Photostock  sollte stets ernst genommen werden. Zwar handelt es sich bei einer Berechtigungsanfrage gerade noch nicht um eine kostenpflichtige Abmahnung, jedoch möchte der anfragende Urheber damit gegebenenfalls eine kostenpflichtige Abmahnung vorbereiten. Die Berechtigungsanfrage kann Vorstufe zu einer kostenpflichtigen Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sein. Der Urheber möchte mit der Anfrage möglicherweise bestehende Zweifel an der Verletzung des Urheberrechtes ausräumen – bspw. in Erfahrung bringen, ob der Adressat über eine Nutzungsberechtigung verfügt- um dann zu entscheiden, ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Da eine unbedachte Auskunft erhebliche finanzielle Folgen haben kann, sollte vor Erteilung der Auskunft unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden. Ein auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrener Anwalt kann die Berechtigungsanfrage umfassend prüfen und dann angemessen reagieren.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Für eine kostenlose Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

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