Abmahnung wegen Verletzung der Marke Sossai

Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Heymel in Bezug auf die Marke Sossai vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marke „Sossai“. Die Abmahnung wird namens der P&D System GmbH ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung ist ein weiteres Mal ein sogenanntes „Anhängen“ an ein „fremdes“ Amazon-Angebot. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Anhängen an ein Amazon Angebot ein Markenverletzung darstellen, wenn der Anbieter, der sich angehängt hat, nicht das Markenprodukt des Angebotes, sondern ein möglicherweise identisches anderes Produkt verkauft.

Im vorliegenden Fall genießt die Marke Schutz für Möbel . Es wird zudem mitgeteilt, dass die P&D System GmbH berechtigt ist, Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen.

Was fordert die P&D System GmbH in Bezug auf  die Marke Sossai?

Rechtanwalt Heymel fordert im Rahmen der Abmahnung namens P&D System GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten. Es wird ein Gegenstandswert von 30.000 € angesetzt.

Ferner wird Auskunft über die Verkäufe verlangt.  Der Abgemahnte soll Auskunft über die mit der Marke Sossai erzielten Umsätze erteilen. Es wird eine kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt.

Handelt es sich um eine Abmahnung bei Amazon ist immer zu beachten, dass es unter Umständen Dritten erlaubt sen könnte, Angebote zu verändern. Ein Angebot, welches zunächst harmlos daher kommt, kann praktisch über Nacht zu einem Markenprodukt werden. Händler, die die Amazon Plattform nutzen, sollten daher vor Abgabe der Unterlassungserklärung dringend eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um nicht in die Situation einer Vertragsstrafe zu geraten.

 

Anwälte für Markenrecht – Dr. Wallscheid & Drouven PartG

Eine Abmahnung wegen angebliche Markenverletzung sollte immer ernst genommen werden. Bertoffene Anbieter sollten folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und gesetzte Fristen beachten!
  • Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und Beratung durch spezialisierten Markenanwalt nutzen.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert und bietet betroffenen Anbietern eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung an. Gerne können Sie uns auch die Abmahnung vorab per E-Mail übersenden.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

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