Die Kanzlei K&L Gates LLP vertritt die Interessen der Richemont International SA, einem führenden Luxusgüterkonzern, insbesondere hinsichtlich der Marke Van Cleef & Arpels (VCA). Diese Abmahnung richtet sich gegen einen Schmuckverkäufer, der durch den Vertrieb von Schmuckstücken das Urheberrecht und die Wettbewerbsrechte verletzt haben soll.
Vorab: Wenn Sie auch eine Abmahnung von Abmahnung von K&L Gates LLP und Richemont International SA wegen Urheberrechtsverletzung, unlauterer Wettbewerb, erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Hintergrund der Abmahnung von Richemont und Van Cleef & Arpels wegen Alhambra
Richemont International SA, mit Sitz in der Schweiz, ist ein weltweit führender Anbieter von Luxusgütern.
Die Anwälte von Kanzlei K&L Gates LLP teilen mit:
Eine der bekanntesten Marken im Konzern ist Van Cleef & Arpels (VCA), ein renommierter Hersteller von Schmuck und Uhren, dessen Geschichte bis ins Jahr 1906 zurückreicht. Besondere Bekanntheit genießt die „Alhambra“-Kollektion von VCA, die seit 1968 produziert wird. Das charakteristische Design dieser Kollektion – ein vierblättriges Kleeblatt mit symmetrischen Blättern, gefertigt aus Materialien wie Hartgestein, Gold oder Diamanten und umrahmt von einem Goldperlen-Rand – ist urheberrechtlich geschützt. Gerichte in mehreren Ländern, darunter Deutschland und Frankreich, haben diesen Schutz in der Vergangenheit bestätigt. Die „Alhambra“-Kollektion gilt als ikonisch und symbolträchtig für Glück, Erfolg und Liebe.
Vorwurf der Urheberrechtsverletzung
Der Schmuckverkäufer wird beschuldigt, Schmuckstücke zu vertreiben, die das geschützte „Alhambra“-Design unzulässig kopieren oder in unfreier Bearbeitung reproduzieren. Als Beweismittel dient eine Gegenüberstellung der Originalkollektion mit den vom Händler angebotenen Stücken, darunter Ohrringe aus Perlmutt. Nach Auffassung der Richemont International SA liegt eine Verletzung der §§ 11 und 15 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vor. Diese Vorschriften schützen das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht der Schöpfer von Werken der Kunst. Zudem wird auf die internationale Berner Übereinkunft (RBÜ) verwiesen, die ähnliche Rechte sichert.
Verletzung des Wettbewerbsrechts
Neben der Urheberrechtsverletzung wird auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angeführt. Konkret sei der Vertrieb der nachgeahmten Schmuckstücke eine unlautere Nachahmung nach §§ 3 und 4 Nr. 3 lit. a), b) UWG. Die Nachahmung führe zu einer vermeidbaren Täuschung der Verbraucher, die das Plagiat mit der Originalkollektion von VCA verwechseln könnten, und beeinträchtige den Ruf der Marke. Auch hier wird Schadensersatz und Auskunft gefordert.
Forderungen der Abmahnung von Richemont wegen Alhambra
Die Kanzlei fordert den Händler auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies solle gewährleisten, dass keine weiteren Rechtsverletzungen erfolgen. Zusätzlich soll der Händler:
- den Vertrieb des beanstandeten Schmucks einstellen,
- bestehende Restbestände vernichten (§ 98 UrhG),
- Schadensersatz leisten (§ 97 (2) UrhG und §§ 9, 4 Nr. 3 lit. a), b) UWG),
- eine umfassende Auskunft über die Verkaufszahlen erteilen (§ 101 UrhG und UWG).
Für die außergerichtlichen Kosten der Abmahnung verlangt die Kanzlei eine Erstattung von 2.569,08 Euro, basierend auf einem Gegenstandswert von 150.000 Euro.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung und wie sollte man reagieren?
Die Anwälte von der Kanzlei K&L Gates LLP kündigen an, bei Nichtabgabe der geforderten Erklärung rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte zu einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage führen. In diesem Fall würde der Händler nicht nur die bisherigen Forderungen, sondern auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müssen.
Die Abmahnung macht deutlich, dass die Richemont International SA entschlossen ist, ihre Urheber- und Markenrechte umfassend zu schützen. Die betroffenen Händler sollten die Vorwürfe ernst nehmen und rechtlichen Rat einholen, um mögliche Konsequenzen zu minimieren. Die Einhaltung der Frist und die sorgfältige Prüfung der Forderungen sind entscheidend, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Wir vertreten seit Jahren tausende Mandanten, die aufgrund des Urheberrechts oder Wettbewerbsrechts abgemahnt wurden und können betroffenen Unternehmen daher eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt bieten.